APA/HELMUT FOHRINGER

Behörden können Maskenpflicht im Freien anordnen

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Nach dem Bericht von einem Ersuchen des Gesundheitsministeriums an die Länder, Regelungen für eine Maskenpflicht im Freien vorzubereiten, bestätigte ein Sprecher, dass lokale Behörden die Maßnahme bereits anordnen können.

Am Donnerstag berichtete die "Heute" auf Basis eines ihr vorliegenden Dokuments, dass die Regierung eine Tragepflicht von Masken an stark frequentierten öffentlichen Orten im Freien vorbereitet. Ein Sprecher von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bestätigte am Donnerstag, dass ein entsprechender Erlass, der bisher das Verordnen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien ermöglichte, im Februar entsprechend adaptiert wurde. Lokale Behörden können also im Bedarfsfall eine solche Pflicht auch für andere stark frequentierte Orte im Freien - wie etwa bei Warteschlangen vor Einkaufszentren - eine FFP2-Pflicht anordnen.

Zuständig sind (wie schon bei der bisherigen Möglichkeit, eine MNS-Pflicht zu verordnen) die lokalen Behörden, konkret die Landeshauptleute bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden, und zwar dann, "wenn sie es als notwendig erachten", so der Sprecher auf "APA"-Anfrage. "Das ist nicht der übliche Bereich, sondern dort, wo es eine hohe Frequenz gibt, wo der Mindestabstand aus unterschiedlichen Gründen nicht immer eingehalten werden kann", betonte Anschober selbst.

"Heute" hatte zuvor berichtet, es liege ein Schreiben des Gesundheitsministeriums vor, wonach die Landesregierungen aller Bundesländer in bestimmten Bereichen eine FFP2-Maske im Freien verordnen sollen.

Das Ersuchen im Wortlaut: "Vor dem Hintergrund des anhaltenden Pandemiegeschehens sowie der geänderten Rechtslage werden die Bundesländer erneut ersucht, umgehend Regelungen auf Landes- oder Bezirksebene zu schaffen, wonach beim Betreten stark frequentierter öffentlicher Orte im Freien eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine zumindest gleichwertige bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen ist, sohin eine Tragepflicht von FFP2-Masken im Freien besteht."

Es geht konkret um Regelungen für öffentliche Orte, an denen der 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. Im Dokument werden ausdrücklich Einkaufsstraßen genannt.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach dem Bericht von einem Ersuchen des Gesundheitsministeriums an die Länder, Regelungen für eine Maskenpflicht im Freien vorzubereiten, bestätigte ein Sprecher, dass lokale Behörden die Maßnahme bereits anordnen können.
  • Lokale Behörden können also im Bedarfsfall eine solche Pflicht auch für andere stark frequentierte Orte im Freien - wie etwa bei Warteschlangen vor Einkaufszentren - eine FFP2-Pflicht anordnen.

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