Behindertenverbände: Fehlende Einbindung bei Coronamaßnahmen

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Lebenshilfe, Österreichischer Behindertenrat und Behindertenanwaltschaft haben am Montag die fehlende Einbindung von Menschen mit Behinderung durch die türkis-grüne Bundesregierung bei den in der Coronakrise erlassenen Maßnahmen beklagt. In den Krisenstäben seien Menschen mit Behinderung nicht vertreten, so die Kritik. Das Gesundheitsministerium meinte dazu, es habe sehr wohl Gespräche gegeben.

Lebenshilfe, Österreichischer Behindertenrat und Behindertenanwaltschaft haben am Montag die fehlende Einbindung von Menschen mit Behinderung durch die türkis-grüne Bundesregierung bei den in der Coronakrise erlassenen Maßnahmen beklagt. In den Krisenstäben seien Menschen mit Behinderung nicht vertreten, so die Kritik. Das Gesundheitsministerium meinte dazu, es habe sehr wohl Gespräche gegeben.

"Seit sieben Wochen laufe ich der Politik nach", kritisierte Herbert Pichler, Präsident des Behindertenrates. Gehör bekomme er keines. Pichler forderte seitens der Politik einen "Plan B", denn "Plan A" bedeute "wegsperren". Etwa müsse geklärt werden, wann Angehörige der Risikogruppe wieder in die Schule gehen können und wie dafür ausreichend Schutzmaßnahmen wie Masken, Schutzmaterial, Desinfektionsmittel sichergestellt werden können. Im Bildungsministerium werde er diesbezüglich aber seit Wochen nur an die allgemeine Hotline verwiesen. Auch habe man bei der Änderung des Epidemiegesetztes auf Menschen mit Behinderung vergessen, was die Ausnahmen für die Teilnahme an Veranstaltungen betrifft.

Dass es keine bundeseinheitliche Regelung für die Finanzierung von Trägerorganisationen im Behindertenbereich gibt, sei "teilweise existenzbedrohend", betonte Georg Willeit, Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirol und Vizepräsident der Lebenshilfe Österreich. Dabei gehe es zunächst darum, die budgetierten Gelder zu erhalten, von der Abdeckung des entstandenen Mehrbedarfs rede man gar nicht, so Willeit: "Wir werden zu Bittstellern degradiert." Kaum ein Bundesland sei auf die Trägerorganisationen zugegangen. Auch brauche es bundeseinheitliche Regelungen, wie Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus betreut werden, sollte es zu einer Infektion kommen, erläuterte Willeit. Wer darf die Menschen begleiten, wie schauen die Rahmenbedingen für etwaige Isolierstationen aus, kann man seine Bezugsperson mitnehmen, dies seien alles offene Fragen.

Die Einbindung in die Krisenstäbe wäre "nicht nur möglich, sondern notwendig" gewesen, so Behindertenanwalt Hansjörg Hofer. Denn oft habe die Erfahrung bzw. die Expertise gefehlt. Die Krise sollte genutzt werden, um Vorhaben zu realisieren. Etwa müssten räumliche Barrieren im öffentlichen Raum abgebaut werden. In Zukunft sollte daher bei der Vergabe öffentlicher Gelder die Barrierefreiheit zwingend vorgesehen sein. Was den Arbeitsmarkt anbelangt, werde die Krise zu einer Verschärfung der Bedingungen für Behinderte führen. Die Regierung müsse daher ein Anreizsystem schaffen. Etwa könnten über den Inklusionsfonds Arbeitsmarktanreize geboten werden, so Hofer.

In den vergangenen Woche habe es eine "dramatische Ungleichbehandlung" von Menschen mit Behinderung gegeben, kritisierte Lebenshilfe-Präsident Germain Weber: "Wir dürfen in Österreich nicht in die 50er-Jahre zurückfallen." Vordringlich sei etwa, dass die bestehenden Strukturen weiterfinanziert werden. Weber appellierte an die Solidarität in Politik und Medien. Letztere könnten viel für die Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderung beitragen.

Hanna Kamrat, Vizepräsidentin der Lebenshilfe Österreich, beklagte die fehlende persönliche Assistenz. Gerade bei der Umstellung auf Home Office sei es fast nicht möglich gewesen, ohne ihre persönliche Assistenz mit den technischen Hilfsmitteln zu Recht zu kommen. Auf die mannigfaltigen Herausforderungen von betreuenden Angehörigen verwies Friederike Pospischil, Präsidentin der Lebenshilfe Niederösterreich und selbst Mutter eines Sohnes mit Behinderung. Es gebe keine Therapie, Unterstützungsleistungen seien weggebrochen, Eltern alleine mit ihren Kindern. Sie kenne Fälle von Alleinerzieherinnen, die nach dem dreiwöchigen Sonderurlaub ihren Job gekündigt hätten, um ihr Kind betreuen zu können. Auch fehle vielen die Tagesstruktur, die etwa Werkstätten bieten. Stattdessen müsse man mit der Isolation umgehen, so Pospischil: "Wir sehen im Moment noch kein Licht am Ende des Tunnels." Daher brauche es seitens der Politik unter anderem die Sicherheit, dass Plätze in Werkstätten und Wohneinrichtungen nicht wegfallen.

In einer Antwort auf die Kritik hieß es seitens des Gesundheitsministeriums, es seien in Vorbereitung der Lockerungsverordnung sehr wohl Gespräche geführt worden. Etwa habe man mit dem Behindertenanwalt, dem Monitoringausschuss und Vertretern aus dem Behindertenbereich gesprochen und "ihre spezifische Expertise zum Thema eingeholt", so das Ministerium. Auf Basis derer sei dann eine "entsprechende Ausnahmeregelung" in die Verordnung aufgenommen worden.

Und zwar seien Menschen vom verpflichtenden Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen, denen dies aus "gesundheitlichen Gründen" nicht zugemutet werden könne. Darunter würden insbesondere Menschen mit Behinderungen fallen, denen zum Beispiel aufgrund von Atemschwierigkeiten, aufgrund einer schweren fortgeschrittenen Demenz oder schweren intellektuellen Einschränkungen das Tragen des Mund-Nasenschutzes nicht zugemutet werden könne, so die Argumentation des Gesundheitsministeriums.

Menschen mit Behinderungen pauschal von der MNS-Pflicht auszunehmen, wäre hingegen eine Diskriminierung gewesen. Die Unzumutbarkeit müsse durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Lebenshilfe, Österreichischer Behindertenrat und Behindertenanwaltschaft hatten zuvor in einer gemeinsamen Pressekonferenz die fehlende Einbindung durch die türkis-grüne Bundesregierung bei den in der Coronakrise erlassenen Maßnahmen beklagt. In den Krisenstäben seien Menschen mit Behinderung nicht vertreten, lautete die Kritik.

ribbon Zusammenfassung
  • Lebenshilfe, Österreichischer Behindertenrat und Behindertenanwaltschaft haben am Montag die fehlende Einbindung von Menschen mit Behinderung durch die türkis-grüne Bundesregierung bei den in der Coronakrise erlassenen Maßnahmen beklagt.
  • In den Krisenstäben seien Menschen mit Behinderung nicht vertreten, so die Kritik.
  • Das Gesundheitsministerium meinte dazu, es habe sehr wohl Gespräche gegeben.

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