APA/GEORG HOCHMUTH

Ausnahmebestimmungen für Covid-19-Risikogruppen verlängert

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Die Ausnahmebestimmungen für Covid-19-Risikogruppen werden bis Ende August verlängert. Das haben Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) und Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Donnerstag angekündigt. Menschen mit einem Risikoattest werden damit am Arbeitsplatz geschützt. Sie sollen von zu Hause arbeiten oder wenn das nicht möglich ist, besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung.

Die Ausnahmebestimmungen für Covid-19-Risikogruppen werden bis Ende August verlängert. Das haben Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) und Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Donnerstag angekündigt. Menschen mit einem Risikoattest werden damit am Arbeitsplatz geschützt. Sie sollen von zu Hause arbeiten oder wenn das nicht möglich ist, besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung.

"Es geht um jene Menschen, die besonders akut gefährdet sind auf Grund ihrer spezifischen Krankheitssituation", erläuterte Anschober. "Unser gemeinsames Ziel ist es, diese auch weiterhin bestmöglich zu schützen. Entweder durch spezielle Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz wie z.B. in einem spezifischen Zimmer, einer spezifischen Arbeitssituation, die darauf wirklich Rücksicht nimmt oder durch Home Office. Sollte beides nicht möglich sein, gilt die Arbeitsfreistellung vorerst bis Ende August. Dafür übernimmt der Bund die Refinanzierung." Aschbacher ergänzte, dass die Freistellung für Arbeitnehmer mit einem Risikoattest wichtig sei, um die Menschen bestmöglich zu schützen und eine Verbreitung des Virus einzudämmen.

Die FPÖ und die Arbeiterkammer haben gefordert, auch die Angehörigen von Risikopatienten in die Ausnahmebestimmungen zum Schutz am Arbeitsplatz aufzunehmen. Außerdem bekräftigten AK und ÖGB die Forderung, den Schutz nicht nur für jeweils einen Monat zu verlängern, sondern bis Jahresende oder zumindest für drei Monate.

ribbon Zusammenfassung
  • Das haben Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) und Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Donnerstag angekündigt.
  • Entweder durch spezielle Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz wie z.B. in einem spezifischen Zimmer, einer spezifischen Arbeitssituation, die darauf wirklich Rücksicht nimmt oder durch Home Office.
  • Sollte beides nicht möglich sein, gilt die Arbeitsfreistellung vorerst bis Ende August.