Ausbau für "Raus aus Gas"-Förderung

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Die Förderung "Raus aus Öl und Gas" wird ausgebaut. Im mehrgeschossigen Wohnbau mit dezentralen Heizkesseln können neben Gebäudeeigentümern auch Eigentümer und Mieter einzelner Wohnungen um eine Förderung ansuchen.

Sie müssen aber auch die Kosten der Heizungsumstellung tragen und die "wohnzivilrechtlichen Regelungen" seien einzuhalten.

Um den Umbau von dezentralen Gasthermen auf zentrale Heizungsanlagen im mehrgeschossigen Wohnbau zu attraktivieren, wird die Förderpauschale von 2.300 Euro auf 3.000 Euro pro angeschlossener Wohnung angehoben. Als "Raus aus Gas"-Zuschlag können hier nochmals zusätzlich 600 Euro je Wohneinheit vergeben werden, versichert das Klimaministerium in einer Aussendung.

Zuschlag von mindestens 2.000 Euro

Um den Umstieg von gasbetriebenen zentralen Heizungssystemen auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzheizungen zu fördern wird ein neuer "Raus aus Gas"- Zuschlag vergeben. Dieser beträgt mindestens 2.000 Euro, je nach Größe der Anlage.

"Der Umstieg auf eine saubere Heizung ist damit einfach und attraktiv wie nie zuvor", betont Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne). Sie rechnet vor: Bisher wurden im Rahmen der Sanierungsoffensive (2021/2022) über 80.000 Registrierungen und Anträge gestellt. Insgesamt sind dafür 565 Mio. Euro reserviert. Für die Zusatzförderung "Sauber Heizen für alle" wurden über 3.000 Registrierungen und Anträge eingemeldet.

Einsparungen um ca. zehn Prozent

Durch die ausgebaute "Raus aus Öl und Gas"-Förderung werde eine Gesamtsteigerung der Gaseinsparung um ca. zehn Prozent erwartet - im Vergleich zu den bisher einlangenden Anträgen der Förderaktion.

Stellungnahme der Installateure

Für Manfred Denk, Bundesinnungsmeister der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, hat jedoch die dezentrale Wärmeversorgung durchaus auch ihre Berechtigung: "Bei der Fernwärme gibt es nachgewiesenermaßen ca. 30 Prozent höhere Verluste durch Energieumwandlung und Transport als bei dezentralen Heizsystemen. Fernwärme gibt es zudem nur in Ballungsräumen und sie wird derzeit bis zu 65 Prozent aus fossilem Gas erzeugt."

Und er weist auf einen bedenklichen Trend hin: "In letzter Zeit werden zur Warmwassererzeugung vermehrt sogenannte Wohnungsstationen nachgefragt. Das sind Wärmetauscher, die von der Zentralheizung gespeist werden und das Wasser direkt in den Wohnungen erwärmen. Auch hier kommt es zu einer extremen Energieverschwendung, weil die Heizungsleitungen zur Warmwasserbereitung 24 Stunden pro Tag und das ganze Jahr mit mindestens 60 Grad oder schon eher 70 Grad Celsius in Betrieb sein müssen."

Er plädiert dafür, im Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) "keine generalisierende Zentralisierungsverpflichtung der Wärmeversorgung" festzuschreiben. "Diese Vorschriften führen nicht aus der Klimakrise, sondern zerstören im großen Maß funktionierende Heizsysteme", warnte Denk heute in einer Aussendung.

ÖGB-Präsident fordert Wärmepaket

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian forderte am Mittwoch ein "Wärmepaket" von der Regierung. Eine Strompreisbremse alleine sei zu wenig, meinte er vor der Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Parlament heute. "Die Gaspreise im Großhandel haben sich vervielfacht. Der österreichische Gaspreisindex ist um satte 340 Prozent höher als im Oktober des Vorjahres. Für BestandskundInnen haben sich die Preise im Osten mehr als verdoppelt, für NeukundInnen sind sie um ein Vielfaches gestiegen", rechnete Katzian vor.

Er sieht auch Verbesserungspotenzial bei der Strompreisbremse. Denn die Verbraucherinnen und Verbraucher seien, sollte der Preis über 40 Cent steigen, nicht ausreichend vor der Preissteigerung geschützt. Er verweist auf das Modell des ÖGB, das eine fixe Obergrenze von 11 Cent/kWh netto vorsehe. "Damit wäre nach dem ÖGB-Modell die Jahresstromrechnung für einen Grundbedarf von 3.000 kWh mit maximal 600 Euro brutto auch bei Tarifen über 40 Cent begrenzt", betonte der Gewerkschaftspräsident.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Förderung "Raus aus Öl und Gas" wird ausgebaut.
  • Im mehrgeschossigen Wohnbau mit dezentralen Heizkesseln können neben Gebäudeeigentümern auch Eigentümer und Mieter einzelner Wohnungen um eine Förderung ansuchen.

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