Aufregung in Ungarn um slowakisches Gesetz zu Beneš-Dekreten
In der Slowakei, deren Gebiet jahrhundertelang zum Königreich Ungarn gehörte, leben rund 500.000 ethnische Ungarn. Außerdem gibt es nach Schätzungen des Goethe-Instituts noch 6.000 bis 10.000 Angehörige der deutschen Minderheit in dem Land.
Der ungarische Oppositionsführer Péter Magyar hat sich in einem offenen Brief an die slowakische Regierung gewandt und von Regierungschef Viktor Orbán die Ausweisung des slowakischen Botschafters gefordert. Er nahm auch an einer Demonstration in Budapest gegen die Gesetzesänderung teil.
Die Regierung selbst wiegelt bisher ab. Der kurz vor Weihnachten verabschiedete neue Paragraf §417f des slowakischen Strafgesetzbuches sei in der Rechtsprechung noch nicht angewandt worden, betonte der ungarische Kanzleiminister Gergely Gulyás jüngst auf einer Regierungs-Pressekonferenz in Budapest. Ministerpräsident Orbán habe bereits früher erklärt, dass die Durchsetzung des Prinzips der Kollektivschuld inakzeptabel sei, erinnerte er.
Laut Gulyás müsse abgewartet werden, wie der Paragraf in der Praxis angewandt werde. "Ein vernünftiger Mensch kann nicht denken, dass jemand wegen seiner Zugehörigkeit zur ungarischen Volksgruppe Nachteile erleidet. Wenn der slowakische Staat so denkt, dann ist das untragbar und inakzeptabel", sagte der Minister. Er betonte weiter, Orbán habe bereits Mitte Dezember mit dem slowakischen Premier Robert Fico über das Thema gesprochen, wobei die ungarische Regierung zunächst keine Notwendigkeit für diplomatische Schritte sehe.
Orbán-Chefberaterin schickte offenen Brief nach Brüssel
Die Chefberaterin des ungarischen Premiers für die ungarische Minderheit im Ausland, Katalin Szili, hat indes in einem offenen Brief von der Europäischen Kommission eine Prüfung der Gesetzesänderung gefordert. Der Paragraf widerspreche klar der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und greife die Grundlagen des europäischen Rechtssystems an, hieß es in dem Schreiben der früheren ungarischen Parlamentspräsidentin.
Das Gesetz ist Ende Dezember in Kraft getreten und sieht für die öffentliche Infragestellung der Beneš-Dekrete eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten vor. Einige der nach dem damaligen tschechoslowakischen Staatspräsidenten Edvard Beneš benannten Dekrete bildeten ab 1945 die Grundlage für die Ausbürgerung, Enteignung und Vertreibung ethnischer Minderheiten, insbesondere der Deutschsprachigen. Politiker der ungarischen Minderheit in der Slowakei kritisieren, dass die Dekrete nach wie vor als Grundlage für Grundstücksenteignungen im Straßenbau herangezogen werden, wenn es sich bei den Eigentümern um ethnische Ungarn handelt.
Das Amt des slowakischen Premierministers Fico, eines engen Verbündeten von Orbán, gab sich bezüglich der Kritik zurückhaltend: "Wenn zwischen guten Nachbarn die Frage aufkommt, ob eine innerstaatliche Regelung eines von ihnen mit dem EU-Recht vereinbar ist oder nicht, gibt es Mechanismen, um eine solche Frage zu klären", hieß es in einer Mitteilung.
Zusammenfassung
- In der Slowakei trat Ende Dezember ein Gesetz in Kraft, das das öffentliche Infragestellen der Beneš-Dekrete mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft.
- Die Regelung sorgt in Ungarn für Wahlkampfaufregung, betrifft rund 500.000 ethnische Ungarn in der Slowakei und führte zu offenen Briefen sowie Demonstrationen ungarischer Politiker.
- Die ungarische Regierung fordert eine Prüfung durch die EU-Kommission, während die slowakische Seite auf EU-Mechanismen zur Klärung verweist und bislang keine diplomatischen Schritte plant.
