APA/HERBERT PFARRHOFER

Attentäter vorzeitig aus Haft entlassen: "Nie 100-prozentige Sicherheit"

0

Der Attentäter von Wien, er hat die österreichische wie nordmazedonische Staatsbürgerschaft, saß bereits in Haft, weil er sich der IS-Terrormiliz in Syrien anschließen wollte. Er kam frühzeitig frei, das Landesamt für Verfassungsschutz war laut Justiz informiert.

Am Tag nach dem blutigen Terroranschlag in der Wiener Innenstadt, der vier Todesopfer forderte und bei dem auch der Täter selbst starb, ist nun Näheres über dessen Hintergrund bekannt. Der 20-Jährige hat wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation bereits eine Haftstrafe verbüßt. Er wurde am 12. Jänner 2019 in eine Justizanstalt eingeliefert und anschließend in U-Haft genommen, berichtete Justizministerin Alma Zadic (Grüne) in einer Aussendung.

Nach zwei Dritteln der Haftstrafe entlassen

Am 25. April 2019 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt, insbesondere, weil er versucht hatte, nach Syrien auszureisen und sich dort dem IS anzuschließen. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Wien mit Rechtsmittelentscheidung vom 12. Juli 2019 bestätigt. Wie gesetzlich vorgesehen, wurde er am 5. Dezember 2019 nach zwei Dritteln der Haftzeit vorzeitig mit drei Jahren Probezeit bedingt entlassen. Über die bevorstehende Entlassung sei, wie üblich, auch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung informiert worden.

Grundsätzlich würden bedingte Entlassungen nach zwei Drittel der Haftzeit ausgesprochen, wenn die Voraussetzungen vorliegen - und zwar unter Auflage einer Probezeit von drei Jahren zur spezifischen Behandlung, Betreuung und laufender Kontrolle. Damit könne über die Haftzeit hinaus auf den Täter eingewirkt werden. Bei voller Abbüßung der Haftstrafe - was im konkreten Fall eine Entlassung im Juli 2020 bedeutet hätte - gebe es keine Möglichkeit für solchen Einfluss auf den Täter, betonte Zadic.

Innenminister kritisiert Justiz

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hatte die vorzeitige Entlassung des 20-jährigen Islamisten am Dienstag bei einer Pressekonferenz kritisiert. Zadic verteidigte ihr Ressort, die frühzeitige Entlassung sei völlig gesetzeskonform gewesen. Auch dass der Attentäter trotz Doppelstaatsbürgerschaft nicht ausgebürgert wurde, kritisierte Nehammer.

"Nie eine 100-prozentige Sicherheit"

Betroffen zeigte man sich im Verein Derad, der auf die Deradikalisierung radikalislamistischer Straftäter spezialisiert ist und auch den Wiener Attentäter parallel zur Bewährungshilfe betreut hat. Zum konkreten Fall darf man sich zwar nicht äußern, aber Moussa Al-Hassan Diaw hält im APA-Gespräch fest, dass es "nie 100 prozentige Sicherheit" geben kann, ob jemand aus seiner Ideologie heraus auch Taten setzt.

Grundsätzlich kann der Verein Derad nur jene Straftäter betreuen, die vorzeitig aus der Haft entlassen werden und für die im Zuge der Bewährungshilfe eine zusätzliche Betreuung durch den Verein verordnet wird. Nach Ende der Bewährungszeit erlischt der Auftrag. Zwar würden manche Klienten weiterhin freiwillig kommen, eine Handhabe gebe es jedoch nicht. Man könne lediglich einen Abschlussbericht ans Gericht verfassen. Diaw würde sich sehr wünschen, dass es künftig auch über das Ende der Bewährungsfrist die Möglichkeit gäbe, Klienten weiterhin verpflichtend begleiten zu können.

Für Täter, die regulär aus der Haft entlassen werden - also nach vollständiger Abbüßung des Strafrahmens - gebe es überhaupt keine weitere Begleitung. "Wir sind der Meinung, dass weitere Betreuung im Bereich der Ideologie oft dringend notwendig ist", unterstreicht Diaw.

IGGÖ-Chef über Islamisten: "Die leben in ihrer eigenen Welt"

Im Interview mit PULS 24 Moderatorin Gundula Geiginger erklärt Ümit Vural, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), die Schwierigkeiten bei der Deradikalisierung von Islamisten.

ribbon Zusammenfassung
  • Der 20-jährige Attentäter von Wien saß vor seiner Tat in Haft, weil er sich der IS-Terrormiliz in Syrien anschließen wollte.
  • Am 25. April 2019 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Nach Absitzen von zwei Dritteln seiner Haftstrafe wurde er unter bestimmten Auflagen vorzeitig freigelassen.
  • Über die bevorstehende Entlassung sei, wie üblich, auch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung informiert worden.
  • Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hatte die vorzeitige Entlassung des 20-jährigen Islamisten am Dienstag bei einer Pressekonferenz kritisiert.
  • Bei der Deradikalisierungsstelle Derad zeigt man sich bestürzt. Man hält im APA-Gespräch fest, dass es "nie 100 prozentige Sicherheit" geben kann, ob jemand aus seiner Ideologie heraus auch Taten setzt.