Attacke auf Muslima: Angeklagter verweigerte Prozess
Er soll am 17. April auf dem Wochenmarkt in Schärding eine Frau mit Kopftuch laut beschimpft und wegen ihrer Zugehörigkeit zum Islam gezielt beleidigt und herabgesetzt haben. Dann soll er sie gewaltsam gepackt haben, um ihr ein Stück Wurst in den Mund zu stecken. "Ich esse Schwein, jetzt musst du auch Schwein essen", soll er gerufen haben. Danach habe er die Frau noch am Handgelenk gepackt, ihr den Arm verdreht und gedroht, ihr die Hand abzuhacken. Auch drei Faustschläge ins Gesicht habe er ihr laut Staatsanwaltschaft versetzt. Das Opfer wurde bei der Attacke an der Hand und im Gesicht verletzt.
Mittwochfrüh wartete man im Gerichtssaal vergeblich auf den 66-jährigen Deutschen. Er hatte in einer 28-seitigen Eingabe an das Gericht mitgeteilt, dass er 700 Kilometer weit anreisen müsse und sich keinesfalls einem "islamischen Schauprozess" stellen werde. Aufgrund ihres Namens unterstellte er der Vorsitzenden auch, eine "islamische Richterin" zu sein. Sein Antrag auf Ablehnung der Richterin wurde aber von der Gerichtspräsidentin nicht Folge geleistet, weil keinerlei Zweifel an ihrer Objektivität bestehen würden.
In seiner Eingabe behauptete der Angeklagte auch, das Opfer habe ihn verbal angegriffen und beschimpft. Die Muslima, die in Österreich geboren wurde und tadellos Deutsch spricht, sagte zu Journalisten, sie habe bisher in Schärding noch keine derartige Islamfeindlichkeit erlebt. Der Prozess wurde vorerst vertagt. Im Raum steht zwar, dem Mann das nächste Mal einen Nachmittagstermin zu geben, damit er leichter anreisen kann, aber er könnte sich auch bald mit einem Europäischen Haftbefehl konfrontiert sehen.
Zusammenfassung
- Der Prozess gegen einen 66-jährigen Deutschen, dem Verhetzung, Nötigung und Körperverletzung an einer Muslima auf dem Wochenmarkt in Schärding vorgeworfen werden, wurde vertagt, da der Angeklagte nicht erschien.
- Der Mann soll die Frau am 17. April laut beschimpft, beleidigt, gewaltsam gepackt und ihr unter Zwang ein Stück Wurst in den Mund gesteckt haben, wobei er rief: "Ich esse Schwein, jetzt musst du auch Schwein essen."
- Der Angeklagte verweigerte die Anreise von 700 Kilometern und reichte eine 28-seitige Eingabe ein, in der er einen "islamischen Schauprozess" vermutete; bei Wiederholung könnte ein Europäischer Haftbefehl drohen.