Anpassungsfaktor für Politikerbezüge veröffentlicht
Der Gesetzentwurf wurde bereits mit den Stimmen aller fünf Parteien im Verfassungsausschuss des Nationalrats gebilligt und soll kommende Woche im Plenum beschlossen werden. Erfasst von dieser Maßnahme sind neben Regierung, Bundespräsident und Parlamentsmitgliedern auch die Präsidentin des Rechnungshofes und die Mitglieder der Volksanwaltschaft. Für die Landespolitik sind in dem Bezügegesetz Obergrenzen festgelegt, diese steigen um den Anpassungsfaktor von 2,7 Prozent. Die Obergrenze für das Gehalt eines Landeshauptmanns steigt demnach nun auf 23.268 Euro.
Allerdings haben auch acht der neun Bundesländer fürs kommende Jahr eine Nulllohnrunde für die Spitzenpolitik angekündigt. Einen anderen Weg geht nur Oberösterreich, wo die Politikerbezüge ab Juli um 3,3 Prozent erhöht werden sollen. Begründet wurde das damit, dass die Politikergehälter in Oberösterreich wie in vielen anderen Bundesländern unter der Bezügeobergrenze liegen und man bei der Selbstentwertung des Politikerberufs nicht mitmache.
Zusammenfassung
- Der Rechnungshof hat für das Jahr 2026 einen Anpassungsfaktor von 2,7 Prozent für Politikerbezüge veröffentlicht.
- Trotz dieses Wertes bleiben die Gehälter von Bundespräsident, Regierungsmitgliedern und Parlamentsabgeordneten im kommenden Jahr unverändert, da eine Nulllohnrunde gesetzlich festgelegt wurde.
- Nur in Oberösterreich sollen die Politikerbezüge ab Juli 2026 um 3,3 Prozent steigen, während acht andere Bundesländer ebenfalls eine Nulllohnrunde planen.
