Anklage gegen zwei Vertreter des Assad-Regimes rechtswirksam
Khaleb Al H. befindet sich seit Ende 2024 in der Wiener Josefstadt in U-Haft. Diese wurde unter anderem wegen Fluchtgefahr auch bis auf weiteres fortgesetzt. Auf freiem Fuß ist hingegen der Zweitangeklagte Abu R. Einen Termin für die Schöffenverhandlung am Straflandesgericht Wien gibt es derzeit noch nicht.
Den beiden werden unter anderem schwere Körperverletzung, geschlechtliche Nötigung und Folter vorgeworfen. Dabei liegen die Tathandlungen schon einige Jahre zurück: Der 61-Jährige Khaleb Al H. war seit 2009 bis März 2013 Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes. Der Zweitangeklagte war zwischen 2011 und 2013 Leiter der Ermittlungsabteilung für Kriminalpolizei in Raqqa. Die Misshandlungen sollen nicht nur unter ihre Verantwortung fallen, sondern von den Angeklagten auch selbst ausgeübt worden sein. Bekannt sind der Staatsanwaltschaft Wien 21 Opfer, die für einen Prozess aus ganz Europa anreisen würden.
Aussagen ehemaliger Häftlinge zufolge wurden die Inhaftierten extremen psychischen Misshandlungen ausgesetzt und regelmäßig und systematisch durch Schläge, Elektroschocks und den Einsatz primitiver Instrumente, die starke Schmerzen verursachen sollten, gefoltert und erniedrigt. In den Hafträumen der Kriminalpolizei dürften außerdem furchtbare Zustände geherrscht haben: Mitunter waren 25 oder mehr Häftlinge in einer fünf mal fünf Meter großen Zelle untergebracht. Weder wurden die Insassen über die Dauer der Haft informiert, noch deren Angehörige über deren Verbleib benachrichtigt. Die hygienischen Bedingungen sowie die Versorgung mit Nahrung und Trinkwasser kann nur als mangelhaft beschrieben werden: Letztere erfolgte über die Toilette, welche sich in der Zelle befand.
Die Männer sollen laut der Anklage, die die Staatsanwaltschaft Wien im November vergangenen Jahres erhoben hatte, die ihnen vorgeworfenen Straftaten an Häftlingen begangen haben, um "die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern". Durch die massiven körperlichen Misshandlungen seien die Inhaftierten zur Ablegung von Geständnissen gezwungen worden.
Prozess wegen Operation "White Milk" endete in Freisprüchen
Das mittlerweile aufgelöste Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hatte im Mai 2015 mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad vereinbart, Khaleb Al H. von Frankreich nach Österreich zu bringen. Von BVT-Beamten wurde er an der österreichischen Grenze in Empfang genommen, in einem Dienstfahrzeug nach Wien chauffiert, in der Bundeshauptstadt in einem Quartier untergebracht und finanziell unterstützt. In weiterer Folge waren Vertreter des BVT dem syrischen Offizier sogar bei seinem Asylverfahren behilflich und bemühten sich, diesem zu einem Bleiberecht zu verhelfen.
Nach Erkenntnissen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) schloss die Kooperationsvereinbarung mit der Bezeichnung "White Milk" federführend der damalige BVT-Abteilungsleiter Martin Weiss ab, der inzwischen in Dubai untergetaucht ist. Nach Weiss wird mit internationalem Haftbefehl gefahndet, weil er die überstürzte Flucht des Ex-Wirecard-Managers Jan Marsalek vom Flughafen Bad Vöslau Richtung Russland mitorganisiert haben soll. Für drei ehemalige Beamte des BVT bzw. einen des Bundesamts für Fremdenrecht und Asyl (BFA) endete der Prozess wegen Amtsmissbrauchs 2023 in einem Freispruch. Weiss war für die Justiz allerdings schon damals nicht greifbar und war der Hauptverhandlung ferngeblieben. Der nun erstangeklagte General war damals als Zeuge geladen, gab sich aber wortkarg. Er habe "Angst um mein Leben und das meiner Familie", führte er damals am Straflandesgericht Wien ins Treffen.
Zusammenfassung
- Die Anklage gegen zwei ehemalige Vertreter des Assad-Regimes wegen Folter und schwerer Straftaten an syrischen Zivilisten ist rechtswirksam, nachdem das Oberlandesgericht Wien die Einsprüche abgewiesen hat.
- Khaleb Al H. (61) sitzt seit Ende 2024 in Untersuchungshaft in Wien, während Abu R. auf freiem Fuß ist; insgesamt sind der Staatsanwaltschaft 21 Opfer bekannt, die für den Prozess aus ganz Europa anreisen würden.
- Die mutmaßlichen Taten ereigneten sich zwischen 2009 und 2013, wobei bis zu 25 Häftlinge in 25-m²-Zellen untergebracht waren und die Angeklagten laut Anklage durch systematische Misshandlungen und Folter Geständnisse erzwingen wollten.
