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Ärztekammer will Hausapotheken neu regeln

Heute, 11:07 · Lesedauer 3 min

Die Ärztekammer macht Druck für eine Neuregelung der Voraussetzungen zum Führen einer Hausapotheke bei niedergelassenen Ärzten. Die Politik müsse dafür sorgen, dass sich Ärzte und Apotheker zusammensetzen und eine Lösung erzielen. Dann könne man auch unter bestimmten Voraussetzungen über das Impfen in Apotheken reden, so der Leiter des Ärztekammer-Referats Hausapotheken und Medikamentenangelegenheiten, Silvester Hutgrabner, bei einer Pressekonferenz am Freitag.

Die Möglichkeit zur Führung von Hausapotheken ist ein Anreiz, Kassenarztstellen im ländlichen Raum zu besetzen. "Es ist nicht der alleinseligmachende Faktor, aber kein unwesentlicher", meinte Hutgrabner. Derzeit seien die Voraussetzungen dafür aber zu hoch. Im Apothekengesetz ist etwa geregelt, dass im Umkreis von vier Straßenkilometern einer öffentlichen Apotheke keine ärztliche Hausapotheke bewilligt werden darf, zwischen vier und sechs Kilometern nur in Form einer Nachfolgepraxis.

Durch gesetzliche Änderungen und höchstgerichtliche Judikatur habe sich die Zahl der Hausapotheken seit Ende der 1990er Jahre von 1.100 auf 800 verringert, während die Zahl der öffentlichen Apotheken von 1.000 auf rund 1.450 gestiegen sei, monierte Hutgrabner. Mittlerweile habe man erste Fälle, wo Gemeinden mit zwei Kassenstellen keine Ärzte finden, aber dafür eine öffentliche Apotheke haben.

Neben der Kilometerregelung gebe es noch andere Probleme, meinte die Obfrau des Schutzverbands hausapothekenführender Ärzte, Carmen Berti-Zambanini. So dürften etwa Primärversorgungseinrichtungen überhaupt keine ärztlichen Hausapotheken führen. Außerdem dürfe ein Arzt, der einen Kollegen mit Hausapotheke urlaubsweise vertritt, in dieser Zeit keine Medikamente aus dessen Hausapotheke abgeben.

"Ja, man kann übers Impfen reden"

Hutgrabners Appell an die Politik: "Wir wollen endlich ins Gespräch kommen, um zu einer Apothekengesetznovelle zu kommen, die auch die Hausärzte berücksichtigt. Holt uns zusammen, auch im Rahmen der Kassenverhandlungen, und setzen wir uns mit den Apothekern zusammen." Dabei könne man auch übers Impfen in Apotheken reden - "kategorisch dagegen sein bringt nix". Wenn die Apotheken sämtliche rechtlichen und hygienischen Voraussetzungen erfüllen würden, sei er der letzte, der das ablehne. Ähnlich Kammer-Vize Edgar Wutscher, auch Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte: Der Großteil der Kurie sei der Ansicht: "Ja, man kann über das Impfen reden." Man verlange aber, dass man als Gegenleistung auch über das Dispensierrecht (also das Recht, auch Medikamente abgeben zu dürfen) reden könne.

Am Donnerstag habe es außerdem ein Gespräch der Kurie mit der ÖGK gegeben, bei dem man sich geeinigt habe, einen einheitlichen Gesamtvertrag inklusive Leistungskatalog und Honorierung anzugehen. Dazu seien drei Arbeitsgruppen eingerichtet worden mit einem Zeithorizont von einem dreiviertel Jahr.

Ärztekammer unterstützt SFU-Belegschaft

Die Wiener Ärztekammer hat sich unterdessen am Freitag in den laufenden Gehaltsverhandlungen mit der Belegschaft der Sigmund Freud Privatuniversität (SFU) solidarisch erklärt. Der Betriebsrat will dort per Warnstreik Druck für einen zumindest teilweisen Inflationsausgleich und drei Betriebsvereinbarungen machen. Zwei Jahre mit nullprozentigem Inflationsausgleich seien kein sehr attraktives Verhandlungsangebot, wurde Handan Özbas, Betriebsratsvorsitzende der SFU, in einer gemeinsamen Aussendung zitiert.

Eine Einigung auf eine Gehaltsordnung mit fairer Inflationsabgeltung, flexibler Arbeitszeitregelung und Abgeltung der Mehrleistungen des wissenschaftlichen Personals sei Voraussetzung dafür, die SFU wieder in ruhigeres Fahrwasser zu bringen, betonte Kammer-Vizepräsident Eduardo Maldonado-González. Die SFU war in den vergangenen Jahren wiederholt in den Schlagzeilen, nachdem die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) dem Medizin-Masterstudium 2022 wegen gravierender Qualitätsmängel die Akkreditierung entzogen hatte. Seit Ende 2024 erfüllt der Studiengang die Auflagen wieder.

Zusammenfassung
  • Die Ärztekammer fordert eine Neuregelung der Voraussetzungen für Hausapotheken, da deren Zahl seit den 1990er Jahren von 1.100 auf 800 gesunken ist, während die Zahl der öffentlichen Apotheken von 1.000 auf rund 1.450 gestiegen ist.
  • Im Apothekengesetz gilt eine Vier-Kilometer-Regel, die in ländlichen Regionen die Einrichtung von Hausapotheken erschwert und dazu führt, dass manche Gemeinden trotz zwei Kassenstellen keine Ärzte mehr finden.