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2025 gab es mehr als 2.750 Aufenthaltsverbote

26. Jan. 2026 · Lesedauer 2 min

Im Vorjahr sind von Österreichs Behörden exakt 2.753 Aufenthaltsverbote ausgesprochen worden. Das geht aus der neuen Fremdenstatistik hervor. Der Anteil der Männer ist dabei mit 2.201 groß. Die Erlassung eines Aufenthaltsverbots u.a. auch gegen EU-Bürger und begünstigte Drittstaatsangehörige ist dann zulässig, wenn auf Grund ihres persönlichen Verhaltens die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist.

Mit Abstand am häufigsten mit einem Aufenthaltsverbot versehen wurden Rumänen, nämlich 929. Dahinter folgen Bürger der Slowakei und Ungarns.

In 2.318 Fällen wurde in Verbindung mit einer Rückkehrentscheidung ein (Wieder-)Einreiseverbot erteilt. Hier liegen Serben vor Türken und Albanern an der Spitze.

Schubhaft gab es in 2.313 Fällen. 279 Mal wurde ein gelinderes Mittel aufgetragen. Das sind etwa Meldepflichten oder die Anweisung, an einem bestimmten Ort Unterkunft zu beziehen.

Mehr als 14.000 Ausreisen

Gesamt-Ausreisen wurden voriges Jahr 14.156 vermerkt. Zwangsweise erfolgten davon 6.801. 947 waren dabei Dublin-Überstellungen, also Personen, für deren Verfahren ein anderer Staat zuständig ist. Am Häufigsten war man diesbezüglich mit Deutschland und Italien im Kontakt. Umgekehrt wandten sich Deutschland und Frankreich am häufigsten an Österreich mit der Ansicht, dass die Zuständigkeit für das Verfahren hierzulande liegt.

Freiwillige Ausreisen wurden 7.355 gezählt. Das umfasst beispielsweise Personen, die eine Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen oder über Flughäfen ausreisen. Wie viele Personen ohne Behördenkontakt zusätzlich ausgereist sind, lässt sich statistisch nicht darstellen.

Zusammenfassung
  • Im Jahr 2025 wurden in Österreich 2.753 Aufenthaltsverbote ausgesprochen, wobei Rumänen mit 929 Fällen am häufigsten betroffen waren und der Anteil der Männer bei 2.201 lag.
  • Insgesamt wurden 14.156 Ausreisen registriert, davon erfolgten 6.801 zwangsweise, 7.355 freiwillig und 947 als Dublin-Überstellungen, meist im Kontakt mit Deutschland und Italien.
  • Zusätzlich wurden 2.318 (Wieder-)Einreiseverbote ausgesprochen, 2.313 Mal Schubhaft verhängt und in 279 Fällen gelindere Mittel wie Meldepflichten angeordnet.