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Verfahren gegen Kneecap-Rapper wegen Formalfehlers geplatzt

Heute, 11:02 · Lesedauer 2 min

Das Terrorismus-Verfahren gegen einen Musiker der nordirischen Rap-Gruppe Kneecap muss wegen eines formalen Fehlers der Anklage eingestellt werden. Zu diesem Urteil kam der Oberste Magistratrichter Paul Goldspring am Woolwich Crown Court. Die Anklage gegen Liam Óg Ó hAnnaidh, der unter dem Künstlernamen Mo Chara auftritt, sei "nichtig".

Dem Rapper war vorgeworfen worden, bei einem Konzert in London eine Flagge der Schiitenmiliz Hisbollah geschwenkt und damit eine Terrororganisation unterstützt zu haben. Das Verfahren sei aber nicht in der richtigen Form eingeleitet worden, sagte der Richter. Der Musiker hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Der Vorfall soll sich im November 2024 in einem Konzertsaal in der britischen Hauptstadt ereignet haben. Der Rapper habe den Verdacht erweckt, ein Unterstützer der in Großbritannien verbotenen proiranischen Schiitenmiliz Hisbollah im Libanon zu sein, so die damalige Mitteilung der Metropolitan Police.

Die Band hatte sich immer gegen die Vorwürfe gewehrt und argumentiert, diese seien politischer Natur und würden darauf abzielen, Kneecap zum Schweigen zu bringen. Die Rapper sind für ihre Kritik an der israelischen Kriegsführung im Gazastreifen und ihre klar propalästinensische Haltung bekannt. Mehrere Auftritte der Gruppe - darunter auch ein geplantes Konzert in Wien Anfang September - waren nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe abgesagt worden.

Zusammenfassung
  • Das Terrorismus-Verfahren gegen den nordirischen Rapper Mo Chara von Kneecap wurde am Woolwich Crown Court wegen eines Formfehlers eingestellt.
  • Dem Musiker war vorgeworfen worden, im November 2024 bei einem Konzert in London eine Hisbollah-Flagge geschwenkt und damit eine Terrororganisation unterstützt zu haben.
  • Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurden mehrere Auftritte der Band, darunter ein Konzert in Wien Anfang September, abgesagt.