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Tödlicher Filmdreh: Auch zweite Anhörung ohne Baldwin

Der nach einem tödlichen Schuss bei einem Western-Dreh wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Hollywood-Star Alec Baldwin ist auch zur zweiten Gerichtsanhörung in dem Fall nicht selbst erschienen. Nachdem einem entsprechenden Antrag stattgegeben wurde, wurde Baldwin bei der per Videokonferenz vom Gericht im US-Bundesstaat New Mexico durchgeführten Anhörung von seinem Anwalt vertreten.

Bei dem Termin wurde unter anderem besprochen, dass es im März eine weitere Anhörung und im Mai eine zweiwöchige Voruntersuchung geben soll. Außerdem gab es Verwirrung um die Waffe, aus der im Oktober 2021 der tödliche Schuss auf die Kamerafrau Halyna Hutchins abgegeben worden war. Baldwins Anwalt Alex Spiro sagte bei der Gerichtsanhörung, die Waffe sei bei der staatlichen Untersuchung "zerstört" worden. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem später in einer Mitteilung an den TV-Sender CNBC. Die Waffe werde mit den anderen Beweisstücken aufgehoben.

Bereits bei einer Video-Anhörung vor rund zwei Wochen war Baldwin nicht persönlich erschienen, sondern hatte sich von seinem Anwalt vertreten lassen. Schriftlich hatte der 64-Jährige zudem auf nicht schuldig plädiert. Wegen fahrlässiger Tötung droht Baldwin ein Strafmaß von 18 Monaten Haft. Auch Waffenmeisterin Hannah Gutierrez-Reed ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Bei den Dreharbeiten zu dem Western "Rust" war Hutchins auf einer Filmranch in Santa Fe im US-Bundesstaat New Mexico tödlich verletzt worden. Baldwin, der als Hauptdarsteller und Produzent bei dem Film mitwirkte, hatte eine Waffe bei der Probe für eine Szene bedient, als sich ein Schuss löste. Das Projektil traf Regisseur Joel Souza an der Schulter und verletzte ihn. Untersuchungen ergaben, dass in dem Colt eine echte Kugel steckte. Baldwin und die Waffenmeisterin hatten die Schuld an dem fatalen Unfall stets von sich gewiesen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der nach einem tödlichen Schuss bei einem Western-Dreh wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Hollywood-Star Alec Baldwin ist auch zur zweiten Gerichtsanhörung in dem Fall nicht selbst erschienen.
  • Nachdem einem entsprechenden Antrag stattgegeben wurde, wurde Baldwin bei der per Videokonferenz vom Gericht im US-Bundesstaat New Mexico durchgeführten Anhörung von seinem Anwalt vertreten.
  • Die Waffe werde mit den anderen Beweisstücken aufgehoben.