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Musterklage gegen Salzburger Festspiele erneut abgewiesen

01. Sept. 2025 · Lesedauer 2 min

Die Klage eines Zusatzchoristen der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gegen den Salzburger Festspielfonds wurde erneut in allen Punkten abgewiesen. Das geht aus einem der APA vorliegenden Urteil des Arbeits- und Sozialgericht Wien hervor. Dieses habe nun zum zweiten Mal nach dem Ersturteil vom Mai 2024 bestätigt, dass dem Kläger Martin Thoma keine Ansprüche im Zusammenhang mit den im Jahr 2020 coronabedingt erfolgten Absagen zustehen, hieß es seitens der Festspiele.

Nachdem das Ersturteil in der von Thoma angerufenen Berufungsinstanz aus formalen Gründen wieder an die Erstinstanz zurückverwiesen worden war, hat sich der Senat des Erstgerichts unter dem Vorsitz einer neuen Richterin im Mai dieses Jahres erneut mit der Angelegenheit befasst. "Das neu zusammengesetzte Gericht hat das ursprüngliche erstinstanzliche Urteil und unsere Rechtsmeinung vollinhaltlich bestätigt", hielt Michael Pallauf, anwaltlicher Vertreter des Salzburger Festspielfonds, am Montag in einer Aussendung fest.

Thoma zeigte sich in einer ersten Reaktion gegenüber der APA "irritiert": So sei etwa das Protokoll gemeinsam mit der Urteilsverkündung verschickt worden, obwohl gegebenenfalls verlangte Korrekturen am Protokoll das Urteil noch beeinflussen hätten können. Kammersänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Sprecher von "art but fair UNITED" (Berufsverband für Freischaffende der Darstellenden Kunst und Musik), kündigte gegenüber der APA Berufung gegen das Urteil an. Zugleich gab er bekannt, am Montag am Münchner Landgericht eine Zivilklage wegen Verleumdung und Rufschädigung gegen Festspielintendant Markus Hinterhäuser eingereicht zu haben. Hinzu komme auch eine Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher eidesstattlicher Versicherung bei der Münchner Staatsanwaltschaft.

Seitens der Festspiele betont man, dass sich durch das nun ergangene Urteil alle von Art but Fair United und Ablinger-Sperrhacke "lautstark vorgebrachten Anschuldigungen" gegen die Salzburger Festspiele und deren Direktoriumsmitglieder Markus Hinterhäuser und Lukas Crepaz "erneut als unrichtig und vollkommen haltlos" herausgestellt hätten.

Zusammenfassung
  • Die Klage von Zusatzchorist Martin Thoma gegen den Salzburger Festspielfonds wegen der coronabedingten Absagen 2020 wurde vom Arbeits- und Sozialgericht Wien zum zweiten Mal in allen Punkten abgewiesen.
  • Das Gericht bestätigte im Mai 2024 erneut das ursprüngliche Urteil, nachdem die Berufungsinstanz das Verfahren aus formalen Gründen an die Erstinstanz zurückverwiesen hatte.
  • Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Sprecher von 'art but fair UNITED', kündigte eine Berufung gegen das Urteil an und reichte zusätzlich eine Zivilklage sowie eine Strafanzeige gegen Intendant Markus Hinterhäuser ein.