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Kultur-Coronahilfen: RH empfiehlt nachgelagerte Kontrolle

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Die Corona-Unterstützungsmaßnahmen für Kunst und Kultur waren umfangreich. Nur: Wie viele Menschen genau damit erreicht wurden, lässt sich einem aktuellen Rechnungshof-Bericht zufolge nicht sagen, sei doch die Datenlage "unzureichend". Der Rechnungshof empfiehlt ein Konzept für die nachgelagerte Kontrolle, wie es am Freitag hieß. Das Kulturministerium wolle die Empfehlungen "im Rahmen der Möglichkeiten umsetzen", teilte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) mit.

Im vom Rechnungshof untersuchten Zeitraum von März 2020 bis März 2021 leistete der Bund rund 200 Mio. Euro an Beihilfen und Förderungen zur Bewältigung der Coronakrise im Kunst- und Kulturbereich. Rund 114.300 Anträge wurden im Prüfzeitraum von drei Stellen bewilligt: dem Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF), der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) sowie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Zu verschiedenen Zeitpunkten waren auch Wechsel zwischen den jeweils bereitgestellten Fonds möglich, allerdings gab es unterschiedliche Regelungen, ob bereits erhaltene Beihilfen angerechnet wurden oder nicht. Wie viele Personen mit den drei überprüften Fonds erreicht wurden und was allfällige Wechselgründe waren, lässt sich laut RH aufgrund fehlender Daten nicht sagen.

Aufgrund der Möglichkeit, bei mehreren Stellen um Unterstützung anzusuchen, komme einer nachgelagerten Kontrolle "eine besondere Rolle" zu. Der RH kritisierte in diesem Zusammenhang, dass beim Kulturministerium "kein Prüfkonzept zur nachgelagerten Kontrolle vorlag und die Vorgaben in den Richtlinien und Abwicklungsvereinbarungen diesbezüglich nicht ausreichend klar waren". Empfohlen wird dem Ministerium, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Institutionen "ein klar definiertes Konzept für die nachgelagerte Kontrolle beim KSVF und bei der SVS zu erstellen, um unzulässige Mehrfachförderungen beziehungsweise zu Unrecht bezogene Beihilfen oder Förderungen aufzudecken". Generell sollte das Kulturministerium "seine Überlegungen zur Verbesserung der statistischen Datenlage" weiter vorantreiben.

"Unser Ziel war es von Beginn der Pandemie an, schnell und unbürokratisch zu unterstützen, um den finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf Österreichs Künstlerinnen und Künstler zu begegnen - über weite Strecken ist das auch sehr gut gelungen", so Mayer in einem der APA vorliegenden Statement. Die Empfehlungen des Rechnungshofes will das Kulturministerium nun "im Rahmen der Möglichkeiten" umsetzen, teilweise seien diese auch bereits aufgegriffen und implementiert worden. In Bezug auf die nachgelagerte Kontrolle arbeite das Ministerium eng mit den Abwicklungsstellen der Maßnahmen zusammen.

Die NEOS schließen sich der Kritik des Rechnungshofes in einem Statement an. "Die Corona-Hilfen in der Kunst- und Kulturbranche wurden intransparent und für niemanden wirklich nachvollziehbar vergeben", steht für Kultursprecherin Julia Seidl fest. Mit einem Entschließungsantrag sprach sie sich für die Schaffung einer einheitlichen Förder-ID aus. Diese solle für Bund, Länder und Gemeinden funktionieren, die Kontrolle verbessern und "wäre ein echter Digitalisierungsschub". Außerdem sei das Potenzial für Verwaltungseinsparung "enorm hoch".

(S E R V I C E - www.rechnungshof.gv.at)

ribbon Zusammenfassung
  • Im vom Rechnungshof untersuchten Zeitraum von März 2020 bis März 2021 leistete der Bund rund 200 Mio. Euro an Beihilfen und Förderungen zur Bewältigung der Coronakrise im Kunst- und Kulturbereich.
  • Die Empfehlungen des Rechnungshofes will das Kulturministerium nun "im Rahmen der Möglichkeiten" umsetzen, teilweise seien diese auch bereits aufgegriffen und implementiert worden.