Staatsrechtler Bußjäger rät von strengeren Gesetzen gegen Fake-News ab

Demos zu verbieten oder aufzulösen, sei laut Staatsrechtler Bußjäger zwar möglich, aber man müsse immer auch bedenken, was das auslöse. Auch gegen Fake-News habe man wenig Handhabe, weil die Meinungsfreiheit streng geschützt ist.

Versammlungsrecht sei ein fundamentales Recht in der Demokratie, Corona-Demos müssten deshalb stattfinden dürfen, stellt Peter Bußjäger, Professor für Staatsrecht an der Universität Innsbruck, im PULS 24 Interview klar. Man kann Demos zwar untersagen, eine solche Entscheidung sei in Wien vom Verwaltungsgericht im Nachhinein jedoch schon gekippt worden. Bußjäger versteht deshalb die Zurückhaltung der Behörde.

Wenn Regeln wie Abstand oder Maskenpflicht nicht eingehalten werden, könne man Demonstrationen jedoch auflösen. Man müsse jedenfalls mit großem Augenmaß entscheiden und sich auch immer fragen, was man mit etwaigen Handlungen auslöst.

Wenig Rechtsmittel gegen Fake-News möglich

Rund um Pandemie und  Demos werden viele Fake-News teils absichtlich verfasst und verbreitet. Dagegen kann man rechtlich nur schwer vorgehen. "Man muss extrem vorsichtig sein bei Maßnahmen, die die Meinungsfreiheit einschränken, auch wenn die Ausübung, wie hier, extrem nachteilig ist für das Gemeinwohl. Das müssen wir hinnehmen." Man könne sich Strafen für irreführende Behauptungen überlegen, Bußjäger "würde aber davor warnen". Es gebe wenig Handhabe, da die Verbreitung von Informationen zu einer demokratischen Gesellschaft gehören. "Jeder darf Informationen verbreiten, von denen er glaubt, dass sie richtig sind."

Ausgenommen seien da zum Beispiel Verhetzung und das Verbotsgesetz. Die Gesellschaft müsste aber vorsichtig sein, hier die Grenze enger zu ziehen.

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  • Demos zu verbieten oder aufzulösen, sei laut Staatsrechtler Bußjäger zwar möglich, aber man müsse immer auch bedenken, was das auslöse. Auch gegen Fake-News habe man wenig Handhabe, weil die Meinungsfreiheit streng geschützt ist.