APA/APA/THEMENBILD/HELMUT FOHRINGER

Kein Impfnachweis nach zu frühem Booster

0

Geimpft, aber kein Nachweis? Ja, das kann passieren, wenn man die Booster-Impfung früher machte, als rechtlich vorgeschrieben ist.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass mindestens 120 Tage zwischen der zweiten und der dritten Impfung verstreichen müssen. Bei der Volksanwaltschaft würden derzeit aber zahlreiche Beschwerden eintrudeln, weil es Menschen gibt, die früher impfen waren und nun keinen Nachweis bekommen, berichtet der "Standard"

Teilweise seien die Personen aber nur zwei bis fünf Tage vor dem Ende der Frist impfen gewesen. Dennoch ist ihre dritte Impfung dann nicht gültig und im grünen Pass weiterhin nur zwei Impfungen eingetragen. 

Analoger Pass 

In Österreich können die Personen auf den analogen Pass ausweichen - im Ausland könnte es aber zu Problemen kommen. Weil man den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums folge, "kann das Gesundheitsministerium leider zurzeit weder eine Verkürzung des gesetzlichen Mindestabstands zwischen zweiter und dritter Impfung noch eine Anpassung der betroffenen Impfzertifikate in Aussicht stellen", teilte das Ministerium dem "Standard" mit. 

Personen, die sich zu früh eine weitere Dosis haben verabreichen lassen, "können erst nach Ablauf von 120 Tagen erneut eine weitere Dosis der Corona-Schutzimpfung in Anspruch nehmen, damit ein Impfzertifikat 3/3 ausgestellt werden kann".

ribbon Zusammenfassung
  • Geimpft, aber kein Nachweis? Ja, das kann passieren, wenn man die Booster-Impfung früher machte, als rechtlich vorgeschrieben ist.
  • Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass mindestens 120 Tage zwischen der zweiten und der dritten Impfung verstreichen müssen.
  • ei der Volksanwaltschaft würden derzeit aber zahlreiche Beschwerden eintrudeln, weil es Menschen gibt, die früher impfen waren und nun keinen Nachweis bekommen, berichtet der "Standard". 
  • Teilweise seien die Personen aber nur zwei bis fünf Tage vor dem Ende der Frist impfen gewesen. Dennoch ist ihre dritte Impfung dann nicht gültig und im grünen Pass weiterhin nur zwei Impfungen eingetragen. 
  • In Österreich können die Personen auf den analogen Pass ausweichen - im Ausland könnte es aber zu Problemen kommen.
  • Das Ministerium plant nicht, das zu ändern.