APA/dpa/Sebastian Gollnow

Entlassung möglich: Test-Verweigerung bei Lehrern wird Dienstrechtsverletzung

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Bisher konnten sich Lehrer entweder testen lassen oder alternativ eine Maske tragen. Das Gesundheitsministerium stuft die Test-Verweigerung laut einem Entwurf einer Gesetzesnovelle als Dienstrechtsverletzung ein. Das könnte im Extremfall mit einer Entlassung geahndet werden.

Lehrer müssen laut einem Entwurf einer Gesetzesnovelle des Gesundheitsministeriums künftig verpflichtend an den wöchentlichen Berufsgruppentestungen teilnehmen. Die Möglichkeit, alternativ mit FFP2-Maske zu unterrichten, fällt damit weg. In der Praxis würde die Verweigerung des Tests damit künftig als Dienstrechtsverletzung gelten, heißt es auf Anfrage der "APA" aus dem Bildungsministerium. Die möglichen Konsequenzen reichen dabei von der Belehrung bis hin zur Entlassung.

Konsequenzen von Ermahnung bis Geldstrafe oder Entlassung

Gefährdet die Dienstpflichtverletzung das Ansehen der Schule oder wesentliche Interessen des Dienstes, können beamtete Lehrer suspendiert werden. Am Ende eines Disziplinarverfahrens können ein Verweis, empfindliche Geldstrafen oder die Entlassung stehen. Für Vertragsbedienstete sind bei Dienstpflichtverletzungen Kündigung und Entlassung als arbeitsrechtliche Sanktionen vorgesehen. Darüber hinaus können bei beiden Gruppen auch Ermahnungen und Weisungen ausgesprochen werden.

Masken-Verweigerer in Vorarlberg entlassen

In Vorarlberg wurden zwei Lehrer wegen Masken-Verweigerung entlassen. Man habe noch einmal das Gespräch gesucht und die Pädagogen überzeugen wollen, ihrer Dienstpflicht nachzukommen. Das sei aber ohne Erfolg geblieben, am Ende habe man die Entlassung aussprechen müssen, bestätigte Elisabeth Mettauer-Stubler, Sprecherin der Bildungsdirektion, einen Bericht der "Vorarlberger Nachrichten" vom Donnerstag. Eine dritte Lehrperson habe man umstimmen können.

Lehrer sah Maske als Nötigung

Der Konflikt mit den Pädagogen schwärte bereits seit längerem. Einer der betroffenen Lehrer, der an einer polytechnischen Schule unterrichtet, hatte bereits im Dezember der Bildungsdirektion seinen Protest erklärt. Daraufhin sei ihm mit Disziplinarmaßnahmen sowie weiteren Konsequenzen gedroht worden, so der Lehrer in einem Rundmail, das auch in den sozialen Medien kursierte. Der Lehrer sah in der Maskenpflicht eine Nötigung und bezeichnete die Maßnahmen der Regierung als unverhältnismäßig.
 

ribbon Zusammenfassung
  • Bisher konnten sich Lehrer entweder testen lassen oder alternativ eine Maske tragen. Das Gesundheitsministerium stuft die Test-Verweigerung laut einem Entwurf einer Gesetzesnovelle als Dienstrechtsverletzung ein.
  • Lehrer müssen laut einem Entwurf einer Gesetzesnovelle des Gesundheitsministeriums künftig verpflichtend an den wöchentlichen Berufsgruppentestungen teilnehmen.
  • Die Möglichkeit, alternativ mit FFP2-Maske zu unterrichten, fällt damit weg.
  • Gefährdet die Dienstpflichtverletzung das Ansehen der Schule oder wesentliche Interessen des Dienstes, können auch beamtete Lehrer suspendiert werden.
  • Am Ende eines Disziplinarverfahrens können ein Verweis, empfindliche Geldstrafen oder die Entlassung stehen.

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