HDS

Die Impfpflicht-Kommission steht: Wer nun entscheidet

0

Das Bundeskanzleramt hat am Donnerstag die Kommission präsentiert, die entscheiden wird, wann und ob die Impfpflicht kontrolliert und gestraft werden wird.

Mitglieder der Kommission werden laut Bundeskanzleramt der Jurist Karl Stöger, die Juristin Christiane Wendehorst, der Facharzt für Tropenmedizin und Mikrobiologe Herwig Kollaritsch sowie Eva Schernhammer, Fachärztin für Innere Medizin und Epidemiologin, sein. Stöger, Kollaritsch und Schernhammer sind auch schon Mitglieder der Krisenkoordination GECKO. Wendehorst ist Mitglied der Bioethikkommission. 

Sie müssen nun laut dem Impfpflichtgesetz einen Bericht verfassen, der die wesentlichen Entwicklungen im Bereich der Schutzimpfung und Medikamente, die Entwicklung der Durchimpfungsrate und zur Eignung der Impfpflicht "zur Verhinderung einer Überlastung der medizinischen Versorgung" beurteilt. 

Die Kommission arbeitet ehrenamtlich und wird am Freitag den 18. Februar mit der Arbeit beginnen. Bis 8. März soll der Bericht fertig sein. 

Was sagten die Experten bisher zur Impfpflicht?

"Die Impfpflicht wird sich nicht auf das gegenwärtige Geschehen auswirken, aber sehr wohl für den Herbst von Bedeutung sein. Es ist nur so, dass, wenn ich erst ab Herbst 'scharf' mache, es wieder zu spät sein wird", erklärt Epidemiologin Eva Schernhammer noch vor einer Woche im PULS 24 Interview.

Herwig Kollartisch sagte im Jänner, dass eine Verschiebung der Impfpflicht in den Mai durchaus machbar sei. Ganz sicher gelten" müsse die Verpflichtung erst vor Beginn der nächsten Herbstsaison. Und die aktuelle Omikron-Welle könne man mit dieser Maßnahmen ohnehin nicht mehr beeinflussen, erklärte er damals in der ZiB2.

Die Impfung sei ein wirksames und sicheres Mittel - und vor allem vermutlich das wirksamste Mittel, das bis Herbst 2022 in der Pandemie-Bekämpfung zur Verfügung stehen werde, sagte die von ÖVP und Grünen geladene Rechtswissenschafterin Christiane Wendehorst von der Universität Wien beim Experten-Hearing vor der Abstimmung des Gesetzes im Nationalrat.

Karl Stöger plädierte Anfang Jänner für eine laufende Evaluierung der Situation. "Ich muss argumentieren können, dass die Impfpflicht notwendig ist, um die Krankheit in den Griff zu bekommen und dass ich keine anderen Mittel zur Verfügung habe." Er könne sich einen späteren Zeitpunkt für die Einführung vorstellen, erklärte er damals gegenüber dem "Ö1-Mittagsjournal". Ziel müsse dabei die Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems sein.

Nehammer: "Hoch qualifiziertes" Team

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) lobte in einer Aussendung das Team als "hoch qualifiziert". Auf Basis des Berichts, der bis zum 8. März fertig sein soll, werde die Bundesregierung ihre weiteren Entscheidungen treffen. Mit 16. März startet "Phase 2" der seit Anfang Februar geltenden Impfpflicht. Ab dann kann die Polizei im Rahmen ihrer Kontrollen auch den Impfnachweis überprüfen und einen Verstoß bei den Bezirksverwaltungsbehörden anzeigen.

Mückstein: Vorgehen wird von einer wissenschaftlichen Basis getragen

Über die Konstituierung der im Gesetz verankerten Kommission freute sich auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). "Sie wird garantieren, dass das weitere Vorgehen bei der Impfpflicht von einer umfassenden wissenschaftlichen Basis getragen wird", so Mückstein. Gleichzeitig erinnerte er daran, dass das Impfpflichtgesetz von einer breiten Mehrheit getragen und in einem gemeinsamen Prozess der Bundesregierung mit Experten und Teilen der Opposition erarbeitet wurde.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Bundeskanzleramt hat am Donnerstag die Kommission präsentiert, die entscheiden wird, wann und ob die Impfpflicht kontrolliert und gestraft werden wird.
  • Mitglieder der Kommission werden der Jurist Karl Stöger, Juristin Christiane Wendehorst, der Facharzt für Tropenmedizin und Mikrobiologe Herwig Kollaritsch sowie Eva Schernhammer, Fachärztin für Innere Medizin und Epidemiologin, sein.
  • Die Kommission arbeitet ehrenamtlich und wird am Freitag, den 18. Februar, mit der Arbeit beginnen. Bis 8. März soll der Bericht fertig sein. 

Mehr aus Corona