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Ab Dienstag ist Freitestung in Kärnten mit Gurgeltests möglich

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In Kärnten können sich Kontaktpersonen von Infizierten ab Dienstag mittels der PCR-Gurgeltests ab dem fünften Tag aus der Quarantäne freitesten lassen.

Dies sagte Landessprecher Gerd Kurath am Montag auf einer Pressekonferenz. Die abgesonderten Personen werden einen Bescheid durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erhalten und können ab dem fünften Tag die PCR-Gurgeltests nach Anleitung und mit Kamera machen. Ist das Ergebnis negativ, kann man raus aus der Quarantäne.

Kurath betonte jedoch, dass man auf das Ergebnis warten müsse und dass man den Test nicht selbst bei der Apotheke abgeben darf, da man ja noch in Quarantäne und potenziell ansteckend sei. Außerdem gilt die Möglichkeit nicht für alle: "Kontaktpersonen, die in einem Haushalt mit Infizierten leben, können sich nicht freitesten, das geht aufgrund der hohen Ansteckungswahrscheinlichkeit von Omikron nicht."

Zudem könnten sich Infizierte nicht nach fünf Tagen gesundtesten, denn die Erfahrung zeige, dass 95 Prozent der Infizierten nach fünf Tagen auch noch infektiös sind." Allerdings reiche das Testergebnis als "Freifahrtsschein aus der Quarantäne", auf einen behördlichen Bescheid müsse man nicht mehr warten.

Forderung der Sozialpartner

Damit kommt das Land zum Teil einer Forderung der Sozialpartner in Kärnten nach. Am Montag hatten die Präsidenten von Wirtschaftskammer, Jürgen Mandl, Arbeiterkammer, Günther Goach, Industriellenvereinigung, Timo Springer, Landwirtschaftskammer, Siegfried Huber und Österreichischem Gewerkschaftsbund, Hermann Lipitsch in einer gemeinsamen Aussendung gefordert: "Wenn die Testkapazitäten des Landes in der sich weiter aufbauenden Omikron-Welle nicht mehr ausreichen, dann müssen eben alle PCR-Tests wie z.B. von 'Kärnten gurgelt', Apotheken sowie in den Betrieben durchgeführte, ebenfalls zugelassen werden". Sonst drohe die Personalknappheit die Wirtschaft lahmzulegen. Kurath bezog sich auf diese Problematik.

Weiters gab Kurath bekannt, dass drei Verordnungen des Landes Kärnten bis zum 28. Februar verlängert wurden: Die Begrenzung der Gültigkeit eines PCR-Tests für den Besuch von Alters- und Pflegeheimen auf 48 Stunden, die Personenbeschränkungen in der Gastronomie auf zehn Personen pro Tisch und die Maskenpflicht bei Gelegenheitsmärkten.

ribbon Zusammenfassung
  • In Kärnten können sich Kontaktpersonen von Infizierten ab Dienstag mittels der PCR-Gurgeltests ab dem fünften Tag aus der Quarantäne freitesten lassen.
  • Die abgesonderten Personen werden einen Bescheid durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erhalten und können ab dem fünften Tag die PCR-Gurgeltests nach Anleitung und mit Kamera machen.
  • Ist das Ergebnis negativ, kann man raus aus der Quarantäne.

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