APA/GEORG HOCHMUTH

Messer-Verbotsgesetz: Bis zu 3.600 Euro Strafe oder Haft

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Nachdem Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) vor rund einem Monat die Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages für ein generelles Waffenverbot und insbesondere von Messern im öffentlichen Raum angekündigt hatte, liegt nun ein entsprechender Entwurf für ein "Messertrage-Verbotsgesetz" vor.

In der der APA vorliegenden Entwurfsfassung vom 11. April wird das Tragen aller Arten von Messern im Ortsgebiet, in bebauten Gebieten, in Park- und Sportanlagen, in Freizeitparks, bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen bis auf einige Ausnahmen verboten. 

Drastische Strafen

Bis dato können die Behörden nur an bestimmten Orten Waffenverbotszonen erlassen, wie zuletzt etwa beim Reumannplatz in Wien-Favoriten.

Eine Zuwiderhandlung stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen sanktioniert werden kann.

Video: Waffenverbotszone in Wien-Favoriten

Nicht verboten ist jedoch der Transport eines Messers von einem Ort zum anderen, sofern dieses nicht griffbereit ist, auch Inhaber einer Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen (Jäger, Militärische ÖBH-Angehörige), sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Taschenmesser bleibt erlaubt

Am Nachmittag präzisierte das Innenministerium, dass Taschenmesser bzw. sogenannte Schweizermesser, deren Klingen nur mit beiden Händen geöffnet werden können, nicht unter das Verbot fallen dürften.

Auch wenn etwa ein "Hirschfänger" mit Klingenlängen ab 20 Zentimetern und mehr in der Trachtenlederhose zum Kirtag mitgenommen wird, sollte das erlaubt sein, informierte das Innenministerium - denn in diesem Fall handle es sich um Brauchtumspflege und damit um eine weitere Ausnahme.

Weitere Sonderfälle sind die Berufsausübung, etwa die Zubereitung und Verzehr von Speisen, wie auch Sportausübung, Brauchtumspflege, historische Aufzüge, historische Veranstaltungen oder Filmproduktion/Theater sowie Aktivitäten mit anerkannten pädagogischen Zwecken (Pfadfinder, Schulen), wo das Messertragen erlaubt bleiben soll.

Auch der Verkauf von Messern auf Märkten und Messen ist weiterhin möglich. Die Bestimmungen zu Schusswaffen bleiben unverändert.

ribbon Zusammenfassung
  • In Österreich liegt ein Gesetzesentwurf vor, der das Tragen von Messern im öffentlichen Raum verbietet, mit Strafen bis zu 3.600 Euro oder sechs Wochen Haft.
  • Ausnahmen vom Verbot gelten für den Transport nicht griffbereiter Messer, Inhaber einer Waffenbesitzkarte und bestimmte Berufs- und Traditionsträger.
  • Anders als zuerst angenommen, soll das klassische Taschen- bzw. Schweizermesser erlaubt bleiben.

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