Fritzl AnhörungAPA/PULS 24

Fritzl in "Normalhaft"? Entscheidung kommt in "nächsten Tagen"

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In der Causa Inzestfall von Amstetten wurde Rechtsbrecher Josef Fritzl am Dienstag erneut in Krems angehört. Eine Entscheidung über die mögliche Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug gab es nach dem Termin nicht.

Am Dienstag fand in der Justizanstalt Stein in Krems eine neuerliche Anhörung des im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen Josef Fritzl statt. Ob der nunmehr 89-Jährige vom Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt wird, stand nach der Anhörung allerdings nicht fest. Das werde schriftlich bekanntgegeben, sagte Verteidigerin Astrid Wagner. Der Beschluss dürfte ihr "in den nächsten Tagen zugehen".

Wagner selbst geht weiter davon aus, dass Josef F. in den Normalvollzug entlassen wird. Der 89-Jährige selbst habe sich am Dienstagnachmittag nach der Anhörung "sehr dankbar" gezeigt.

Video: Fritzl-Anwältin im Interview

Bereits im Jänner kam es zu einer Anhörung in Krems. Der Beschluss über die Verlegung Fritzls in den Normalvollzug hatte das Oberlandesgericht (OLG) Wien wieder aufgehoben

"Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind", hieß es Mitte März. Das OLG trug dem Landesgericht Krems eine Verfahrensergänzung auf. Konkret soll seine Gefährlichkeit und der Status seiner Demenzerkrankung geklärt werden. Das jüngste psychiatrische Gutachten müsse aktualisiert werden.

Das Gericht folgte Ende Jänner dem Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner, das Josef F. wegen seiner Demenzerkrankung attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. 

Grausamer Inzestfall 

Der Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mir ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit verfügt.

Schuldig gesprochen wurde Josef Fritzl wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten

ribbon Zusammenfassung
  • In der Causa Inzestfall von Amstetten wurde Rechtsbrecher Josef Fritzl am Dienstag erneut in Krems angehört.
  • Eine Entscheidung über die mögliche Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug gab es nach dem Termin nicht.
  • In der Vergangenheit hatte das Oberlandesgericht Wien (OLG) eine bedingte Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug immer wieder aufgehoben.

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