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Erneute Einsprüche gegen Vergabe der PCR-Tests an Schulen

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Gegen die Vergabeentscheidung der PCR-Schultests für das kommende Schuljahr hat es erneut Einsprüche gegeben.

Deshalb würden die Verfahren noch laufen, so Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in der "Wiener Zeitung" (Freitag-Ausgabe). Ob die Tests überhaupt zum Einsatz kommen, ist aber nach wir vor nicht klar - das hängt von den für 29. August angekündigten Schulregeln für den Herbst ab.

Vergabe als Ermessensentscheidung

Die Abwicklung der PCR-Tests wurden von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) im Mai ausgeschrieben - und zwar mit der Einschränkung, dass es noch unklar ist, ob bzw. in welchem Umfang diese zum Einsatz kommen. Laut den Plänen des Bildungsministeriums soll dies Ende des Monats feststehen.

Eine Vergabe sei "zu einem gewissen Grad eine Ermessensentscheidung", meinte Polaschek zu den Einsprüchen. "Es kann immer sein, dass das Bundesverwaltungsgericht dann zu einer anderen Entscheidung kommt. Das ist bei Beschaffungsvorgängen nicht ungewöhnlich."

Verstöße und 850.000 Euro Strafe

Im vergangenen Schuljahr hatte das Gericht zwar die Basisrahmenvereinbarung nicht beanstandet. Allerdings wurden bei Abrufen zweimal Verstöße gegen die Vergaberichtlinien festgestellt und Geldbußen von insgesamt 850.000 Euro verhängt.

Ausgeschrieben wurde in fünf Regionen: Niederösterreich/Burgenland, Oberösterreich/Salzburg, Steiermark/Kärnten, Tirol/Vorarlberg sowie Wien. Sollten die Schulregeln PCR-Tests vorsehen und diese nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, sollen laut Polaschek Antigentests zum Einsatz kommen.

ribbon Zusammenfassung
  • Gegen die Vergabeentscheidung der PCR-Schultests für das kommende Schuljahr hat es erneut Einsprüche gegeben.
  • Ob die Tests überhaupt zum Einsatz kommen, ist aber nach wir vor nicht klar - das hängt von den für 29. August angekündigten Schulregeln für den Herbst ab.
  • Sollten die Schulregeln PCR-Tests vorsehen und diese nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, sollen laut Polaschek Antigentests zum Einsatz kommen.

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