APA/HERBERT NEUBAUER

Verfassungsjurist Funk: Zeichen deuten auf Anklage gegen Kurz hin

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Der Verfassungsexperte meint im Interview mit Ö1, dass die Zeichen auf eine Anklage gegen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hindeuten.

Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk sagt im "Ö1-Morgenjournal", dass für Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) die Zeichen auf einen Strafantrag wegen Falschaussage (§ 288 StGB) vor dem Ibiza-U-Ausschuss hindeuten. Es seien aber noch einige Fragen offen.

"Eine Anklage setzt voraus, dass ein ausreichend geklärter Sachverhalt vorliegt und eine Verurteilung naheliegt", sagt Funk. Für Kurz kann es jedenfalls "sehr heikel werden". Wenn es tatsächlich zu einer Anklage kommt, müsse die Anklagebehörde sowohl die falsche Aussage selbst als auch das Verschulden nachweisen. Es liege nicht am Kanzler, sich "freizubeweisen".

Die Frage nach dem Vorsatz

Dabei gehe es auch um den Vorsatz, also dass Kurz vorsätzlich die Unwahrheit gesagt habe. Darauf hatte der Kanzler in seinen Stellungnahmen immer wieder verwiesen. Er hatte mehrfach betont, dass er stets den Vorsatz hatte, im U-Ausschuss nach "bestem Wissen und Gewissen" die Wahrheit zu sagen.

Für eine Verurteilung reicht eine objektiv unrichtige Aussage allerdings nicht aus. Zwar müssen die Ermittler dem Kanzler nicht nachweisen, dass er den Ausschuss bewusst frontal angelogen hat. Sehr wohl nachgewiesen werden muss allerdings ein "bedingter Vorsatz", wie Hannes Schütz vom Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kiminologie der Universität Graz gegenüber der APA sagt: "Da reicht es aus, dass man die Tatbestandsverwirklichung ernstlich für möglich hält oder sich damit abfindet." Auch dies könne in der Praxis aber schwer nachzuweisen sein. Im Fall eines Prozesses obliege das der richterlichen Beweiswürdigung.

Ob es zu einer Anklage oder gar einer Verurteilung kommen könnte, will Schütz nicht beurteilen, weil er das laufende Verfahren nicht kommentieren möchte. Sein Innsbrucker Kollege Klaus Schwaighofer rechnet allerdings eher mit der Einstellung des Verfahrens, weil der bedingte Tatvorsatz vermutlich nicht nachzuweisen sein werde, wie er auch "Presse" und "Wiener Zeitung" sagte.

"Die Chats belegen ziemlich eindeutig, dass es nicht so gestimmt hat, wie Kurz es ausgedrückt hat", sagt der Jurist. Sollte er allfällig falsche Aussagen auf mögliche Erinnerungslücken zurückführen, wäre das aber schwer zu widerlegen.

Gegenüber der "Presse" sagt Schwaighofer, dass vor einer Anklage auch das Justizministerium grünes Licht geben müsse, da es sich um einen Fall von besonderem öffentlichen Interesse handle. Für Sebastian Kurz gilt - ebenso wie für seinen ebenfalls als Beschuldigten geführten Kabinettschef Bernhard Bonelli - die Unschuldsvermutung.

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  • Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk sagt im "Ö1-Morgenjournal", dass die Zeichen auf einen Strafantrag wegen Falschaussage (§ 288 StGB) vor dem Ibiza-U-Ausschuss hindeuten. Es seien aber noch einige Fragen offen.
  • "Eine Anklage setzt voraus, dass ein ausreichend geklärter Sachverhalt vorliegt und eine Verurteilung naheliegt", sagt Funk. Für Kurz kann es jedenfalls "sehr heikel werden", sagt Funk.
  • Wenn es tatsächlich zu einer Anklage kommt, müsse die Anklagebehörde sowohl die falsche Aussage selbst als auch das Verschulden nachzuweisen. Es liege nicht am Kanzler, sich "freizubeweisen".
  • Dabei gehe es auch um den Vorsatz, also dass Kurz vorsätzlich die Unwahrheit gesagt habe. Darauf hatte der Kanzler in seinen Stellungnahmen immer wieder verwiesen.
  • Gegenüber der "Presse" sagt Strafrechtsexperte Klaus Schwaighofer, dass vor einer Anklage auch das Justizministerium grünes Licht geben müsse, da es sich um einen Fall von besonderem öffentlichen Interesse handle.
  • Für Sebastian Kurz gilt - ebenso wie für seinen ebenfalls als Beschuldigten geführten Kabinettschef Bernhard Bonelli - die Unschuldsvermutung.

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