APA/HERBERT NEUBAUER

VfGH hinterfragt Verbot des assistierten Suizids

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich am Donnerstag mit dem Verbot der Sterbehilfe befasst. Nach knapp vier Stunden Befragung von Gegnern und Befürwortern der Sterbehilfe wurde die Verhandlung geschlossen. Eine Entscheidung gab es erwartungsgemäß nicht. Wie Präsident Christoph Grabenwarter sagte, wird der Gerichtshof seine Beratungen in den kommenden Wochen fortsetzen und die Entscheidung dann entweder schriftlich oder mündlich verkünden.

Anders als in Deutschland ist in Österreich nicht nur die "Tötung auf Verlangen" strafbar. Auch wer andere beim Selbstmord unterstützt, muss mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft rechnen. Befragt wurden in einer öffentlichen Verhandlung sowohl Befürworter als auch Gegner einer Liberalisierung. Die Vertreter der Regierung verteidigten in der Verhandlung die bestehende Rechtslage. Die Antragsteller wiesen das zurück - und kritisierten insbesondere, dass Sterbewilligen anstatt eines assistierten Suizids "Hintertürchen" angeboten würden.

Vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, wollen die Strafbarkeit der "Tötung auf Verlangen" und der "Mitwirkung am Selbstmord" kippen. Verteidigt wird das Verbot von Vertretern der Regierung. Anders als in Deutschland ist in Österreich nicht nur die "Tötung auf Verlangen" strafbar. Auch wer andere beim Selbstmord unterstützt, muss mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft rechnen.

Die Vertreter der Regierung und ihre Auskunftspersonen verteidigten die bestehende Rechtslage. "Wir haben ausreichend Möglichkeiten, um ein menschenwürdiges Sterben auf unseren Palliativstationen und anderen Stationen zu gewährleisten", sagte der Palliativmediziner Herbert Watzke.

Watzke erklärte, dass es schon jetzt möglich sei, Behandlungen zu verweigern - also etwa auch im Fall einer zusätzlich auftretenden Infektionskrankheit die Antibiotika abzulehnen. "Praktisch alle Patienten mit fortgeschrittenen Erkrankungen neigen zu Infektionen. Sie können diese Möglichkeit nutzen, selbstbestimmt mit unserer Betreuung würdevoll das Leben zu verlassen", meinte der Mediziner. Und im Fall von schwerer Atemnot gebe es die Möglichkeit einer "Sedierungstherapie".

Auch Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek vom Justizministerium hatte zuvor auf die Möglichkeit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht sowie auf das Ärztegesetz verwiesen. Dort (Paragraf 49a) ist geregelt, dass eine Schmerztherapie bei Sterbenden auch dann gesetzt werden darf, wenn sie den Tod beschleunigt. In Summe bringe das "einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen auf Schutz des Lebens und jenen, die sich aus Artikel 8 EMRK ergeben - nämlich der Autonomie und dem Schutz des Rechts auf Privatheit".

Nicht gelten lassen wollte das Niola Göttling, selbst an Multipler Sklerose erkrankt und Auskunftsperson der Antragsteller, die auf eine Liberalisierung der Sterbehilfe hoffen. "Es gibt Hintertürchen, das stimmt", sagte sie. "Ich muss mir nur eine Infektion zuziehen, dann ins Krankenhaus fahren und die Behandlung verweigern." Aber ihre Beine seien bereits gelähmt und wenn die Lähmung in den nächsten Jahren auch ihre Arme erfasse, dann müsse sie gewickelt und gefüttert werden. Sie wolle daher kein "Hintertürchen", sondern die Möglichkeit zu sterben, "weil mein Leben entwürdigend ist".

Der Anwalt der Antragsteller, Wolfram Proksch, ließ den Verweis auf die fortgeschrittene Schmerztherapie nicht gelten. Er kritisierte, dass nach dem Stand der Medizin zwar tatsächlich nur zwei Prozent der Sterbenden Schmerzen leiden müssten. Tatsächlich müsse wegen der Zweiklassenmedizin aber ein Viertel unter Schmerzen sterben.

Schon zuvor hatte er darauf hingewiesen, dass die Strafbarkeit der "Mitwirkung am Selbstmord" vom Austrofaschismus geschaffen worden sei - und zwar aus religiös-moralischen Gründen. Bei allem gebotenen Respekt für die Ansichten von Glaubensgrundsätze der Religionsgesellschaften könne eine derart moralische Wertung nicht zur Strafbarkeit für die Betroffenen führen, kritisierte der Anwalt.

Dem trat wiederum die frühere SP-Politikerin Elisabeth Pittermann entgegen. Sie sei nicht religiös und schon gar nicht glaube sie an ein ewiges Leben. Aber sie sei mit den Verbrechen des Nationalsozialismus aufgewachsen und daher müsse es eine "Tötungshemmung" geben. "Es muss ein Grundsatz sein, dass man nicht töten darf." Dies müsse gerade für Ärzte gelten, denn hier drohe massiver Missbrauch: "Wer hat mehr Möglichkeiten, unauffällig zu töten, als die Ärzte."

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich am Donnerstag mit dem Verbot der Sterbehilfe befasst.
  • Nach knapp vier Stunden Befragung von Gegnern und Befürwortern der Sterbehilfe wurde die Verhandlung geschlossen.
  • Die Antragsteller wiesen das zurück - und kritisierten insbesondere, dass Sterbewilligen anstatt eines assistierten Suizids "Hintertürchen" angeboten würden.
  • Dem trat wiederum die frühere SP-Politikerin Elisabeth Pittermann entgegen.

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