"Machtgefälle ausgenutzt": Missbrauchsvorwurf gegen ÖVP-Politiker keine Verleumdung

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Zwei JVP-Angehörige hatten einen Wiener ÖVP-Politiker wegen sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Auf der Anklagebank befand sich am Mittwoch nicht der Politiker, sondern die beiden jungen Funktionäre. Sie wurden wegen Verleumdung angeklagt – zumindest einer der beiden nun aber nicht-rechtskräftig im Zweifel freigesprochen.

Er sei im März 2017 nach einer Party in der Wohnung des ÖVP-Politikers aufgewacht, während ihn dieser vergewaltigt haben soll. Drei Jahre lang habe er das Geschehene dann aber nicht mehr in Erinnerung gehabt. Erst nach dem Gespräch mit einem Freund und einer Therapie habe er dann den Mut gehabt, Anzeige gegen den Politiker einzubringen. Das schilderte einer der beiden Angeklagten schon im Gespräch mit PULS 24 – und auch bei Gericht blieb er bei dieser Version.

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Er tat das, obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren 2022 mangels Beweise eingestellt hatte und ihn wegen Verleumdung anklagte.

Der Wiener ÖVP-Kommunalpolitiker hatte am Mittwoch beim Prozess am Wiener Straflandesgericht erstmals die Möglichkeit, seine Version des Geschehenen darzulegen. Sie unterscheidet sich von den Schilderungen der Angeklagten, deren Vorwürfe der Politiker vehement abstritt. In seiner mehrstündigen Zeugenaussage legte er unter Wahrheitspflicht dar, dass er mit beiden jungen Männern nur einvernehmlich Sex gehabt habe.

Glamouröses Leben endete

Jener Angeklagte, der den Vorwurf der Vergewaltigung aufbrachte, habe sogar für ihn gearbeitet – allerdings habe man sich nach einem beruflichen Streit getrennt. Danach habe er den Kontakt abgebrochen, was für den Nachwuchspolitiker auch geheißen habe, weniger an seinem glamourösen Leben teilhaben zu können.

Davor seien sie bei Events, beim Opernball, in New York gewesen. Das war dann vorbei. Deswegen habe der frühere Arbeitskollege den falschen Vorwurf der Vergewaltigung aufgebracht, so die Erklärung des Politikers.

Gutachten wird erstellt, Zeuge nicht zugelassen

Ob es denn plausibel sei, dass man sich drei Jahre lang nicht an eine angebliche Vergewaltigung erinnere und dann erst anzeige, dazu wurde Gerichtspsychiater Peter Hoffmann ausführlich befragt. Ein traumatisches Ereignis würde sofort Reaktionen hervorrufen, sagte dieser sinngemäß. Er brachte auch die Möglichkeit von "false memories", also falsche Erinnerungen, ins Spiel. Ob das bei dem jungen Politiker der Fall sein könnte, soll nun ein Gutachten klären. Darin soll nun die Aussagefähigkeit und Aussagetüchtigkeit des jungen Mannes geklärt werden. Auch, ob etwaige K.O.-Tropfen die Ursache für die späte Anzeige sein könnten, soll darin geklärt werden.

Ein Zeuge des Angeklagten, der ebenfalls Belästigungsvorwürfe gegen den Politiker vorbringen hätte sollen, wurde vom Richter nicht zugelassen. Er gab dem rechtlichen Vertreter des Politikers, Helmut Graupner, recht. Dieser meinte, dass sein Mandant in dem Verfahren Opfer sei und weitere Vorwürfe nichts zur Frage der Glaubwürdigkeit der beiden Angeklagten beitragen würden.

Das Verfahren gegen den ersten Jungpolitiker wurde ausgelagert und vertagt. Sascha Flatz, der Verteidiger des Angeklagten, wollte die Ausführungen des Psychiaters am Mittwochabend gegenüber PULS 24 noch nicht kommentieren. Er sei aber weiter davon überzeugt, dass auch sein Mandant freigesprochen werde.

Freispruch im Zweifel

Im Zweifel freigesprochen wurde nämlich ein Freund dieses Angeklagten. Auch der 26-Jährige warf dem Politiker sexuellen Missbrauch vor. Auch diese Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt - wegen Verjährung. Auch er saß nun wegen des Vorwurfs der Verleumdung und falscher Beweisaussage vor Gericht. Auch er blieb bei seiner Version. 

Den Kommunalpolitiker habe er über eine Dating-App kennengelernt. In weiterer Folge verabredete man sich, dabei kam es einmal zu Sex. Der ältere Mann sei aber eigentlich "nicht sein Typ" gewesen. Der deutlich ältere Mann sei bei einem weiteren Treffen im August 2017 dann aber äußerst zudringlich geworden, habe sich entblößt und seinen Mandanten zu sexuellen Handlungen aufgefordert, worauf dieser geflüchtet sei.

Der Kommunalpolitiker schilderte das vor Gericht ganz anders. Er habe den Mann über Facebook kennen gelernt, indem er ihm online zum 18. Geburtstag gratulierte. 2016 sei er von dem deutlich jüngeren Mann nach Tirol eingeladen worden, dabei sei es zu "einvernehmlichem Sex" gekommen. Bei einem nächsten Treffen habe man sich "vergnügt vertraut unterhalten", im August 2017 sei es dann zu einem "angenehmen Dinner" in einem Hotel gekommen. Er habe sich intimen Kontakt im Hotelzimmer erwartet, dort habe ihm der junge Mann aber zu verstehen gegeben, "dass er nicht mehr als Zärtlichkeiten möchte. Das hab' ich akzeptiert", schilderte der Zeuge. Die ihm unterstellte massive Aufforderung zu sexuellen Handlungen sei nicht passiert.

Machtgefälle ausgenutzt?

Der Richter sagte schließlich, er könne im Fall des 26-Jährigen nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit feststellen, ob die sexuelle Belästigung stattgefunden hatte oder nicht. Der 26-Jährige habe einen "glaubwürdigen Eindruck gemacht" und sich vor Gericht "unbefangen präsentiert". Der Politiker sei ebenfalls glaubwürdig gewesen. "Ich kann nicht eindeutig sagen, der eine ist glaubwürdiger als der andere", meinte der Richter.

Der Verteidiger des zweiten Angeklagten, Norbert Haslhofer, sagte zum Schluss allerdings: "Das war nie eine Freundschaft auf Augenhöhe", der ÖVP-Politiker habe das Machtgefälle ausgenutzt. Helmut Graupner, Vertreter des Politikers, bezeichnete den Freispruch gegenüber PULS 24 als "durchaus erfreulich". Er betont, dass damit nicht gesagt sei, dass eine sexuelle Belästigung stattgefunden habe. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, ob die Staatsanwaltschaft in Berufung geht, ist unklar.

ribbon Zusammenfassung
  • Zwei ehemalige Wiener JVP-Angehörige hatten einen ÖVP-Politiker des sexuellen Missbrauchs beschuldigt.
  • Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Verleumdung.
  • Am Mittwoch wurde einer der beiden in Wien freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Fall des anderen Angeklagten wurde vertagt.

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