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Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Kurz

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen Falschaussage und führt die beiden als Beschuldigte. Das teilte der Regierungschef selbst vor dem Ministerrat mit. Basis war eine Anzeige der NEOS wegen Kurz' Aussagen zur Bestellung von ÖBAG-Chef Thomas Schmid im Ibiza-Ausschuss. An Rücktritt denkt Kurz nicht. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft.

Kurz hatte bereits im Juni des vergangenen Jahres als Auskunftsperson ausgesagt. Damals verneinte er unter Wahrheitspflicht, mit Schmid vor dessen Bestellung zum Alleinvorstand der staatlichen Beteiligungsgesellschaft ÖBAG über diesen Sachverhalt gesprochen zu haben. Schon aus den mittlerweile bekannten Chatverläufen aus dem Jahr 2017 gehe aber klar hervor, dass Kurz von der Bestellung Schmids gewusst habe, lautet der Vorwurf der Opposition.

"Sebastian will mich nicht gehen lassen", schrieb Schmid im Dezember des Jahres etwa in einem Chat zu seinen Ambitionen, in die Vorläufer-Organisation ÖBIB zu wechseln. Zwei Monate vor seinem Hearing schrieb er, dass alles "auf Schiene" und "mit Sebastian" abgestimmt sei. Die Chats Gipfeln in Kurz' Zusage an Schmid: "Kriegst eh alles, was du willst." Auch Bonelli bestritt im U-Ausschuss, in die Entscheidung eingebunden gewesen zu sein. Laut den sichergestellten Chats soll er aber Kurz personelle Vorschläge für den Aufsichtsrat erstattet haben.

Wie der Kanzler betonte, könne die WKStA jederzeit einen Strafantrag stellen - dies kommt einer Anklage gleich. Er gehe davon aus, dass die WKStA das auch tun werde. Es handle sich dabei um ein Einzelrichterverfahren und er würde einer Befragung durch einen Richter "auch sehr gerne nachkommen". Er habe selbstverständlich alle Fragen immer wahrheitsmäßig beantwortet.

Er wolle seine Arbeit fortsetzen, sah Kurz keinen Grund für einen Rücktritt. Auch sein Kabinettschef bleibe, betonte der Kanzler auf Nachfrage. Gefragt, ob denn eine Verurteilung zu einem Rückzug führen würde, meinte Kurz: "Ehrlich gesagt kann ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen."

Auch die WKStA bestätigte auf APA-Anfrage das Verfahren gegen Kurz und Bonelli wegen Falschaussage, sowie dass es dabei um die Aussagen zur Bestellung Schmids gehe. Es gebe zudem mehrere Sachverhaltsdarstellungen wegen Falschaussage.

Er sei sich immer bewusst gewesen, dass der U-Ausschuss ein wichtiges Gremium sei, dem man Rede und Antwort stehen müsse. Er habe sich "stets bemüht", sich "bestmöglich" zu erinnern und "wahrheitsgemäße Angaben" zu machen - zu Themen, die jahrelang zurückliegen und zu Themenbereichen, die er "teilweise nur am Rande mitbekommen" habe.

Kritik übte Kurz an der politischen Kultur im Land, werde doch mittlerweile ständig mit Anzeigen gearbeitet. Im diesem U-Ausschuss werde "ganz bewusst mit Suggestivfragen, mit Unterstellungen" versucht, teilweise eine "sehr aufgeheizte Stimmung zu erzeugen", beklagte der Kanzler. Es werde schnell versucht, "einem das Wort im Mund umzudrehen" und Menschen "irgendwie in eine Falschaussage hineinzudrängen", meinte Kurz. "Niemand hat ein Interesse, eine Falschaussage zu machen – das ist ja logisch."

Einen Termin bei der WKStA hat Kurz noch nicht, er sei gerade erst über das Ermittlungsverfahren informiert worden.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen Falschaussage und führt die beiden als Beschuldigte.
  • Basis war eine Anzeige der NEOS wegen Kurz' Aussagen zur Bestellung von ÖBAG-Chef Thomas Schmid im Ibiza-Ausschuss.
  • Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft.
  • Kurz hatte bereits im Juni des vergangenen Jahres als Auskunftsperson ausgesagt.

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