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Nach Ärztekammern-Drohung: Reform des Mutter-Kind-Passes im Finale

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Angesichts der Drohung der Ärztekammer mit einem Ausstieg aus dem Mutter-Kind-Pass hat das Gesundheitsministerium am Freitag bekräftigt, dass die geplante Reform dieses Vorsorgeprogramms bald fertig sein werde. Es habe alleine während der letzten Tage mehrere Gespräche dazu mit der Ärztekammer gegeben. "Mit einem Ergebnis ist recht zeitnah zu rechnen", teilte das Ressort von Johannes Rauch (Grüne) mit.

Nachdem einige Landesärztekammern damit drohten, aus dem Mutter-Kind-Pass auszusteigen, versicherte das Gesundheitsministerium am Freitag, dass sich die umfassende Reform des Mutter-Kind-Passes "bereits im Finale" befinde.

Sie sei "ein zentrales und gemeinsames Anliegen des Gesundheits-, des Familienministeriums und der Sozialversicherung". Zum einen werde dabei eine fachliche Weiterentwicklung angestrebt, wobei auch fachliche Empfehlungen, etwa den Untersuchungsprozess betreffend, erarbeitete worden seien. Dabei werde auch die Anpassung der Ärzte-Honorare diskutiert, versicherte das Gesundheitsministerium. Die fachliche Weiterentwicklung solle im Zuge der Digitalisierung des Mutter-Kind-Passes Berücksichtigung finden.

Mehr Taten als Worte notwendig

Die Sozialversicherung hatte bereits im Mai angekündigt, den Mutter-Kind-Pass auf eine elektronische Variante umzustellen. Geplant ist demnach ein Erinnerungssystem via SMS oder E-Mail für die regelmäßigen Mutter-Kind-Untersuchungen und eine lückenlose Dokumentation der verpflichtenden Untersuchungen im E-Card-System. Für die Umsetzung des Projekts wurden damals allerdings insgesamt dreieinhalb Jahre vorgesehen.

"Die Botschaft hör ich gerne. Ich würde aber gerne Taten und auch eine Umsetzung sehen", drängte der Bundes-Fachgruppenobmann der Ärztekammer, Thomas Fiedler, im Ö1-"Mittagsjournal" auf Konkretes zur Reform. In den letzten zehn Jahren sei immer nur diskutiert worden, auch eine Expertenkommission der Ärztekammer sei nicht gehört worden. Man verspreche Reformen, "aber passiert ist nichts", beklagte der Standesvertreter.

Sofortige Lösung notwendig

Für Christian Moser, Geschäftsführer von SOS-Kinderdorf, ist eine Reform ebenfalls überfällig. Auch kritisierte er, dass seit Jahren von den jeweiligen Regierung eine Weiterentwicklung versprochen werde, bis dato aber ohne Ergebnis. Moser betonte in einer Aussendung, dass die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen kassenfinanziert bleiben müssen. Eine sofortige Lösung im Sinne der Mütter und Kinder verlangte auch der Katholische Familienverband.

Und auch FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak forderte dringend Taten. Er unterstützte auch die Forderung der Ärzte nach höheren Honoraren. SPÖ-Frauenvorsitzende Eva-Maria Holzleitner forderte die angekündigte Ausweitung des Mutter-Kind-Passes und warnte vor Kürzungen, die vor allem zu Lasten der Mütter und Kinder gehen würden.

Reform in Koalitionsabkommen

Eine Reform hat sich die türkis-grüne Koalition bereits in ihrem Regierungsprogramm vorgenommen. Dort wird eine Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zum "Eltern Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr" angekündigt. Weiters ist eine Aufnahme von standardisierten und qualitätsgesicherten Screenings zur psychischen Gesundheit, zu Ernährung und sozialer Kompetenz vorgesehen, ebenso bessere Informationen und Beratungen über Impfungen.

Säuglings- und Müttersterblichkeit erfolgreich gesenkt

Der Mutter-Kind-Pass wurde bereits 1974 eingeführt. Das Programm wird seither kontinuierlich weiterentwickelt. Bei der Einführung vor 48 Jahren war das Hauptziel, die Säuglings- und Müttersterblichkeit zu senken - was auch erfolgreich gelang. Heute steht die Früherkennung von Gesundheitsrisiken, Erkrankungen und Entwicklungsstörungen im Vordergrund. Durch das frühzeitige Entdecken kindlicher Defizite können rechtzeitig Förderungsmaßnahmen ergriffen werden.

Untersuchungen Voraussetzung für Kinderbetreuungsgeld

Nach Feststellen einer Schwangerschaft erhält jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich von Ihrem betreuenden Arzt bzw. ihrer Ärztin einen Mutter-Kind-Pass. Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr.

Die Durchführung der Untersuchungen in der Schwangerschaft und bis zum 14. Lebensmonat des Kindes ist Voraussetzung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe. Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind fünf Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen der werdenden Mutter und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes verpflichtend durchzuführen und durch die ärztlichen Bestätigungen im Mutter-Kind-Pass nachzuweisen.

ribbon Zusammenfassung
  • Angesichts der Drohung der Ärztekammer mit einem Ausstieg aus dem Mutter-Kind-Pass hat das Gesundheitsministerium am Freitag bekräftigt, dass die geplante Reform dieses Vorsorgeprogramms bald fertig sein werde.
  • Die fachliche Weiterentwicklung solle im Zuge der Digitalisierung des Mutter-Kind-Passes Berücksichtigung finden.
  • Eine Reform hat sich die türkis-grüne Koalition bereits in ihrem Regierungsprogramm vorgenommen.

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