APA/HERBERT NEUBAUER

Nach über einem halben Jahr: Nächtliche Ausgangsbeschränkungen beendet

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Seit Mitternacht von Samstag auf Sonntag sind die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht mehr gültig. Erstmals seit Anfang November ist damit das Verlassen des eigenen Wohnbereichs, auch von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr, nicht mehr nur für die bekannten Ausnahmen zulässig.

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen enden am Samstag um 24 Uhr. Der Hauptausschuss hatte die nächtliche Ausgangsbeschränkung zuletzt bis 15. Mai verlängert. Bis zur Öffnung von Gastronomie, Hotellerie und Sportstätten sowie Kultureinrichtungen dauert es noch bis 19. Mai.

Mit einer am Freitag kundgemachten Verordnung nimmt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) auch die bei Entfall des Paragrafen 2 "Ausgangsregelung" nötigen kleinen Änderungen in der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vor. So werden im Inhaltsverzeichnis die Einträge für Paragraf 2 und Verweise darauf in anderen Bestimmungen gestrichen. In Kraft tritt diese Verordnung mit 16. Mai. Der Paragraf 2 mit den Ausgangsregelungen selbst steht ohnehin nur bis 15. Mai in Geltung, weil sie der Hauptausschuss immer nur für zehn Tage verlängern konnte.

Der Sonntag ist dann - ausgenommen nur Weihnachten - der erste Tag seit 3. November, an dem "das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs" auch von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr nicht mehr nur für die bekannten Ausnahmen zulässig ist. Am Mittwoch treten dann die großen Lockerungen für Gastronomie, Hotels, Kultur und Sport in Kraft.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Samstag um 24 Uhr endeten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.
  • Erstmals seit Anfang November ist damit das Verlassen des eigenen Wohnbereichs, auch von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr, nicht mehr nur für die bekannten Ausnahmen zulässig.
  • Mit einer am Freitag kundgemachten Verordnung nimmt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) auch die bei Entfall des Paragrafen 2 "Ausgangsregelung" nötigen kleinen Änderungen in der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vor.
  • Am Mittwoch treten dann die großen Lockerungen für Gastronomie, Hotels, Kultur und Sport in Kraft.