Mückstein: 3G am Arbeitsplatz kommt ab 1. November

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Arbeitnehmer müssen ab 1. November verpflichtend geimpft, genesen oder getestet sein. Und zwar immer dann, wenn sie Kontakt mit Kunden oder Kollegen haben. Das gilt genauso für Inhaber oder Betreiber von Geschäften.

Viele der bisherigen Maßnahmen hätten den Freizeitbereich betroffen, nun müsse man gleichziehen und den Arbeitssektor miteinbeziehen, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne): "Das ist für mich eine Frage der Fairness und der Solidarität." Ab 1. November gilt: Wenn am Arbeitsplatz physischer Kontakt zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, braucht es den 3G-Nachweis.

"Wir reden hier nicht vom Homeoffice, vom Nachtwächter oder vom LKW-Fahrer", sagt Mückstein. Für die Einhaltung sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber verantwortlich. Auch für Spitzensportler kommt die Regelung. "Wir haben heute die 70-Prozent-Marke der Impfungen geknackt", freut sich Mückstein. Das sei aber nicht genug, um sicher durch den Herbst und Winter zu kommen - darum werde dieses neue "Schutznetz" eingezogen.

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Maskenregeln gelockert

Die Maskenregeln werden dafür etwas gelockert. In sensiblen Bereichen wie den Pflege- oder Altenheimen muss aber zusätzlich zum 3G-Nachweis eine Maske getragen werden. Wer bis zum 1. November keinen 3G-Nachweis hat, muss auf der Arbeit durchgängig eine FFP2-Maske tragen - das sei aber eine Übergangsregel.

Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) merkte an, dass die 3G-Regel bisher schon in vielen Betrieben gelebt werde. "Wir schaffen jetzt mit dieser Regelung Sicherheit", denn es müsse nicht mehr auf Betriebsvereinbarungen oder Ähnliches gesetzt werden. Die Tests sollen - wie mit der SPÖ vereinbart - bis auf weiteres gratis bleiben. Die Pflicht treffe Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich, sowohl der privatrechtliche als auch der öffentliche Bereich seien betroffen. 3G gelte etwa im Büro, in klassischen Dienstleistungsbereichen und im öffentlichen Dienst. Es werde stichprobenartig durch den Arbeitgeber kontrolliert. Bei Verstößen gebe es Verwaltungsstrafen.

ribbon Zusammenfassung
  • Ab 1. November gilt: Wenn am Arbeitsplatz physischer Kontakt zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, braucht es den 3G-Nachweis.
  • Für die Einhaltung sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber verantwortlich. Bei Verstößen gebe es Verwaltungsstrafen.
  • Die Pflicht treffe Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich, sowohl der privatrechtliche als auch der öffentliche Bereich seien betroffen.
  • 3G gelte etwa im Büro, in klassischen Dienstleistungsbereichen und im öffentlichen Dienst.
  • "Wir reden hier nicht vom Homeoffice, vom Nachtwächter oder vom LKW-Fahrer", sagt Mückstein.
  • Die Maskenregeln werden dafür etwas gelockert. In sensiblen Bereichen wie den Pflege- oder Altenheimen muss aber zusätzlich zum 3G-Nachweis eine Maske getragen werden.

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