Jurist Heinz Mayer: "Nicht Infektiöse sind anders zu behandeln"

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Der Verfassungs- und Verwaltungsjurist Heinz Mayer sieht in den Sonderbestimmungen für Geimpfte juristisch kein Problem. Im Newsroom Live bei Thomas Mohr spricht er über die Bedingungen, die dafür gelten müssen und klärt unter anderem auf, warum Fluggesellschaften nur Geimpfte befördern können.

Geimpfte werden nach den Öffnungsschritten am 19. Mai keine Zugangstests mehr benötigen. Die gesetzliche Grundlage dafür schaffte der Nationalrat in einer Sondersitzung. Dies sei laut dem Verfassungs- und Verwaltungsjurist Heinz Mayer verfassungsrechtlich begründet und damit zulässig. Denn, "geht von einem Geimpften keine Gefahr mehr aus, dann können keine Beschränkungen verhängt werden", erklärt Meyer im Newsroom Live.

Dabei müssen laut dem Juristen Mediziner die Entscheidung treffen, ab wann von jemanden keine Gefahr mehr ausgeht. Sofern von einer Person eine "Restgefahr" ausgehe, könne man auch Maßnahmen, wie eine Maskenpflicht verhängen – auch mit Impfung, sagt Mayer.

"Rechtlich zulässig, Geimpfte anders zu behandeln"

Zulässig sei es auch, dass die Polizei den Ausweis oder den "Grünen Pass" kontrollieren könne, erklärt der Jurist. Datenschutzrechtlich sei es zulässig, dass im Pass "die notwendigen Daten" angezeigt werden, "darüber hinaus gibt es keinen Grund".

Auf den Vorwurf des FPÖ-Klubchefs Herbert Kickl, dass durch den "Grünen Pass" die Gesellschaft zweigeteilt werde, sagt Mayer, dass es nach der Rechtsordnung zulässig ist, "Leute, die nicht mehr infektiös sind, anders zu behandeln". "Die Frage ist: Ob die Dauer des Impfprozesses in Ordnung ist. Man wird jemanden die Chance geben müssen, sich in absehbarer Zeit impfen zu lassen", erklärt er weiter. Dies hätte jedoch keine juristischen Folgen, sondern viel eher gesellschaftliche.

Ansteckungsrisiko als Richtwert

"Unbeschränkt kann man Maßnahmen auf Dauer nicht verlängern", so der Verfassungs- und Verwaltungsrechtler. Allerdings könne man Beschränkungen so lange verlängern, sofern eine gewisse Gefahr bestehen bleibt. Genaueres können laut Mayer allerdings nur Epidemiologien sagen.

"Sachlich gerechtfertigt" sei auch eine gewisse Benachteiligung der Jungen durch die Reihung in der Impfstrategie, erklärt der Jurist gegenüber Thomas Mohr. Auch zulässig sieht Mayer, dass private Betreiber, wie Fluggesellschaften oder Gastwirte, festlegen können, nur geimpfte Kunden zu bedienen. Begründet könne dies durch das Ansteckungsrisiko werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungs- und Verwaltungsjurist Heinz Mayer sieht in den Sonderbestimmungen für Geimpfte, juristisch kein Problem.
  • Denn "geht von einem Geimpften keine Gefahr mehr aus, dann können keine Beschränkungen verhängt werden", erklärt Meyer im Newsroom Live.
  • Dabei müssen laut dem Juristen Mediziner die Entscheidung treffen, ab wann von jemanden keine Gefahr mehr ausgeht.
  • Sofern von einer Person eine "Restgefahr" ausgehe, könne man auch Maßnahmen, wie eine Maskenpflicht verhängen – auch mit Impfung, sagt Mayer.
  • Im Newsroom Live bei Thomas Mohr klärt unter anderem auch auf, warum Fluggesellschaften nur Geimpfte befördern können.