Impfgegner-Anwalt will PULS 4 klagen

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Rechtsanwalt Florian Höllwarth wollte die vorab kommunizierte 2G-Plus-Regel für die Sendungsteilnahme nicht akzeptieren. Er wurde bei "Pro und Contra" nicht ins Studio gelassen.

Aufregung vor der Aufzeichnung der aktuellen Ausgabe der PULS 4 Diskussionssendung "Pro und Contra". Der Anwalt und Mitinitiator der Plattform "keine-impfpflicht.at", Florian Höllwarth, war als Gast ins Studio geladen um über die Impfpflicht zu diskutieren. In der Einladung schriftlich festgehalten waren die Bedingungen und Hausregeln bei PULS 4: Alle Studio-Gäste müssen entweder geimpft oder genesen sein, sowie zusätzlich einen aktuellen PCR-Test vorweisen können (2G-Plus).

Regeln im Vorfeld akzeptiert

Höllwarth hatte die Einladung angenommen und die klar kommunizierten Hausregeln damit akzeptiert. Er konnte vor der Sendungsaufzeichnung zwar einen aktuellen Test, aber keinen 2G-Nachweis vorweisen. Auf die Ansage, dass er damit – wie schriftlich vorab kommuniziert – nicht als Studiogast teilnehmen könne, reagierte er mit Unverständnis. Er werde PULS 4 verklagen, da er hier diskriminiert werde. Höllwarth argumentierte, dass ein PCR-Test ausreichend sei, die PULS 4-Redaktion beharrte aber auf den Studioregeln, die für alle Gäste gelten und allen Beteiligten vorab kommuniziert werden.

Das ist keine unübliche Vorgehensweise, die auch von anderen Rundfunkveranstaltern gelebt wird, um die Sicherheit für Sendungs-Teilnehmer und Mitarbeiter zu garantieren und um die Aufrechterhaltung des Sendebetriebs sicherzustellen. 

Auf Sendung wurde das Thema auch gleich mit Volksanwalt Walter Rosenkranz (FPÖ) diskutiert. Auch dieser sagt, dass PULS 4 das Hausrecht habe und die Regeln festlegen könne.

Die ganze Folge gibt es auch als Podcast zum Nachhören:

ribbon Zusammenfassung
  • Rechtsanwalt Florian Höllwarth wollte die vorab kommunizierte 2G-Plus-Regel für die Sendungsteilnahme nicht akzeptieren. Er wurde bei "Pro und Contra" nicht ins Studio gelassen.
  • Höllwarth hatte die Einladung angenommen und die klar kommunizierten Hausregeln damit akzeptiert. Er konnte vor der Sendungsaufzeichnung zwar einen aktuellen Test, aber keinen 2G-Nachweis vorweisen.
  • Auf die Ansage, dass er damit – wie schriftlich vorab kommuniziert – nicht als Studiogast teilnehmen könne, reagierte er mit Unverständnis. Er werde PULS 4 verklagen, da er hier diskriminiert werde.
  • Höllwarth argumentierte, dass ein PCR-Test ausreichend sei, die PULS 4-Redaktion beharrte aber auf den Studioregeln, die für alle Gäste gelten und allen Beteiligten vorab kommuniziert werden.
  • Das ist keine unübliche Vorgehensweise, die auch von anderen Rundfunkveranstaltern gelebt wird, um die Sicherheit für Sendungs-Teilnehmer und Mitarbeiter zu garantieren und um die Aufrechterhaltung des Sendebetriebs sicherzustellen. 

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