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"Grüner Pass": Das sind die drei Phasen

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Mit den Öffnungen am 19. Mai startet auch die erste Phase des "Grünen Passes" in Österreich. Dieser soll in drei Phasen schrittweise eingeführt werden. Das verkündete die Regierung am Dienstag. Der Überblick zeigt, wie der Plan der Regierung aussehen soll.

Die Regierung hat am Dienstag die Regeln für den "Grünen Pass" präsentiert, über den der Eintritt z.B. in die Gastronomie, aber auch das Reisen künftig geregelt werden soll. Dabei stellte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) klar, dass neben dem digitalen Format auch ein analoges bestehen bleibt. Das heißt, man kann zumindest in Österreich auch mit ausgedruckten Nachweisen die neuen Freiheiten nutzen.

International wird technisch ab dem Sommer zwar überall das gleiche System angewendet, jedoch entscheidet jeder Staat selbstständig, wen er unter welchen Bedingungen ins Land lässt. Im Klartext bedeutet dies, dass zwar der "Grüne Pass" via QR-Code ab Juli überall gelesen werden kann, es jedoch von Land zu Land unterschiedlich geregelt werden dürfte, wie lange man für die Einreise beispielsweise geimpft sein muss, wie lange ein PCR-Test gültig ist oder wie lange man genesen sein muss. Fix ist auch hierzulande noch nicht alles. So gibt es laut Mückstein Diskussionsbedarf, ob bisher nicht von der EMA zugelassene Impfstoffe - beispielsweise die chinesischen wie Sinopharm oder der russische Sputnik V - akzeptiert werden.

Dass auch Antikörper-Tests alleine anerkannt werden, ist eher unwahrscheinlich. Experten meinten, dass es "sehr heikel" sei, hier einen Grenzwert festzulegen, erklärte Mückstein.

Grüner Pass kommt in diesen drei Stufen

Der "Grüne Pass" wird in drei Etappen kommen. Die erste Etappe soll mit den Öffnungen am 19. Mai starten.

Der "Grüne Pass" wird in Österreich in drei Phasen eingeführt:

  1. Ab 19. Mai: Öffnungen mit Eintrittstests

In der ersten Phase gilt als Eintrittskarte beispielsweise zu Gastronomie oder Veranstaltungen einfach der schon bekannte Test-Nachweis, eine Eintragung im Impfpass oder ein Absonderungsbescheid, den man bei der Infektion erhalten hat.

Getestet: Dabei werden Selbsttests anerkannt, vermutlich auch jene an Schulen. Diese Selbstabnahmen haben freilich nur eine Gültigkeit von 24 Stunden, Antigen-Tests von 48 Stunden und PCR-Tests von 72 Stunden.

Genesen: Als genesen gilt, wer die Erkrankung in den vergangenen sechs Monaten überwunden hat.

Geimpft: Bei der Impfung ist drei Wochen nach dem ersten Schritt der Zutritt gesichert. Mückstein hält das für "vertretbar". Wer sich keinen zweiten Stich abholt, verliert die Zulassung später wieder. Wie lange die Impfung insgesamt gilt, wird auf EU-Ebene festgelegt. Der Gesundheitsminister geht davon aus, dass man sich auf acht, neun Monate einigen wird, ehe eine neue Impfung nötig wird.

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  1.  Ab 4. Juni: Start der digitalen Anwendung

Dafür wird es Zertifikate geben, die Test, Impfung oder Genesung nachweisen. Gültig wird das Zertifikat allerdings erst 22 Tage nach der ersten Teilimpfung.

Digital: Das Zertifikat kann unter gesundheit.gv.at heruntergeladen werden, wofür Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig sind. Der Kontrollor, z.B. der Friseur kann mit einer eigenen App prüfen, ob der Zutritt erlaubt ist, aber keine genaueren Umstände warum. Der Kunde muss seine Identität aber nachweisen können.

E-Card: Auch ein Nachweis über die e-Card wird möglich sein. Die prüfende Stelle - also z.B. der Wirt - benötigt in Sachen e-Card eine eigene von der Sozialversicherung entwickelte Prüf-App. Mit dieser wird die Kartennummer auf der Rückseite gescannt und daraufhin angezeigt, ob ein Zutritt erlaubt ist oder nicht, aber keine sonstigen Details.

Zum Datenschutz sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP): "Für unsere Wirte, Hotels und Freizeiteinrichtungen wiederum wird es sehr einfach sein, diesen Status zu prüfen. Dabei gelangen keinerlei persönliche Daten in fremde Hände, es wird nur die Berechtigung für den Zutritt erteilt."

  1. Anfang Juli: "Grüner Pass" gilt EU-weit

Die digitale Lösung wird vermutlich in der EU, im EWR-Raum und der Schweiz anerkannt. Der Haken daran ist, dass jedes Land eigene Kriterien festlegen kann. Das heißt, es könnte beispielsweise durchaus Staaten geben, die den testlosen Zutritt erst nach dem zweiten Stich bei der Impfung ermöglichen. Auch ist unklar, wie andernorts die Testpflicht bei Kindern gehandhabt wird. In Österreich können Kinder bis 10 auch ohne Tests mit ihren Eltern beispielsweise ins Gasthaus gehen.

Jugendlichen ab zehn wird fürs erste das Testen ohnehin nicht erspart bleiben, gibt es für sie doch noch keine Impfung. Allerdings geht Mückstein davon aus, dass es auch für diese Altersgruppe schon im August oder September die Möglichkeit zur Immunisierung gibt. Der Mangel an Impfstoff wird demnächst vorbei sein. Der Minister glaubt, dass man schon ab Ende Juni Impfwillige suchen wird.

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ribbon Zusammenfassung
  • Die Regierung hat am Dienstag die Regeln für den "Grünen Pass" präsentiert, über den der Eintritt z.B. in die Gastronomie, aber auch das Reisen künftig geregelt werden soll.
  • Dabei stellte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) klar, dass neben dem digitalen Format auch ein analoges bestehen bleibt.
  • Der "Grüne Pass" wird hierzulande in drei Phasen eingeführt.
  • 1. Ab 19. Mai: Öffnungen mit Eintrittstest: In der ersten Phase gilt als Eintrittskarte einfach der schon bekannte Test-Nachweis.
  • 2.  Ab 4. Juni: Start der digitalen Anwendung: Dafür wird es Zertifikate geben, die Test, Impfung oder Genesung nachweisen. Auch ein Nachweis über die e-Card wird möglich sein.
  • 3. Anfang Juli: "Grüner Pass" gilt EU-weit: Die digitale Lösung wird vermutlich in der EU, im EWR-Raum und der Schweiz anerkannt.

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