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Quarantäne: Freitesten nach 5 Tagen gilt auch in Wiener Kindergärten

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Nach den Schulen können sich nun in Wiener Kindergärten und Horten Kinder nach fünf Tagen aus der Quarantäne freitesten.

Wer wegen der Corona-Erkrankung eines anderen Kindes in Quarantäne muss, kann einen negativem PCR vorlegen und so schon früher wieder in den Kindergarten zurück. Somit gilt die gleiche Regelung für die Kleinen wie an den Schulen.

Alle Kinder in Gruppen quarantänepflichtig

In Quarantäne müssen in den Kindergärten alle Kinder, die mit dem Infizierten engen Kontakt hatten (Sitznachbarn wie in der Schule gibt es nicht, Anm.). Davon ausgenommen sind nur genesene Kinder, die als K2-Personen eingestuft werden können. Nach dem Freitesten am fünften Tag nach dem Letztkontakt mit dem infizierten Kind darf man wieder in den Kindergarten, muss allerdings bis Tag zehn abseits davon daheimbleiben. Außerdem muss ab Tag zehn ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden.

In Schule und Hort gilt für das Freitesten das Gleiche - auch hier ist das nach fünf Tagen nur für den Schul-/Hortbesuch möglich, abseits davon muss man bis Tag zehn daheimbleiben. Ein weiterer PCR-Test nach zehn Tagen entfällt hier, da an den Schulen ohnehin regelmäßig PCR-getestet wird.

Radius von zwei Metern oder enge Kontakte

An Schulen bzw. Horten in Quarantäne geschickt werden Sitznachbarn im Radius von zwei Metern bzw. enge Kontakte des infizierten Schülers - ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Die in der Klasse bzw. Gruppe verbliebenen Kinder müssen aber bei Aktivitäten abseits der eigenen Gruppe bzw. Klasse in Innenräumen je nach Alter Mund-Nasen-Schutz bzw. FFP2-Maske (ab 14) tragen. Beim Essen sind diese Kinder von den anderen zu trennen. Außerdem ist für sie Singen verboten und Turnen nur im Freien erlaubt.

Eine Sonderregel gibt es, wenn zwei oder mehr Kinder bzw. eine Lehr/Betreuungsperson in der selben Gruppe positiv getestet werden. Dann entscheidet die Gesundheitsbehörde über eine Quarantäne - sind aber durchgehend Masken getragen worden, soll grundsätzlich auch bei weiteren Fällen von einer Quarantäne abgesehen werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach den Schulen können sich nun in Wiener Kindergärten und Horten Kinder nach fünf Tagen aus der Quarantäne freitesten.
  • Wer wegen der Corona-Erkrankung eines anderen Kindes in Quarantäne muss, kann einen negativem PCR vorlegen und so schon früher wieder in den Kindergarten zurück. Somit gilt die gleiche Regelung für die Kleinen wie an den Schulen.
  • In Quarantäne müssen in den Kindergärten alle Kinder, die mit dem Infizierten engen Kontakt hatten (Sitznachbarn wie in der Schule gibt es nicht, Anm.).
  • Davon ausgenommen sind nur genesene Kinder, die als K2-Personen eingestuft werden können.
  • Nach dem Freitesten am fünften Tag nach dem Letztkontakt mit dem infizierten Kind darf man wieder in den Kindergarten, muss allerdings bis Tag zehn abseits davon daheimbleiben.
  • Außerdem muss ab Tag zehn ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden.

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