Gelockerte Quarantäneregeln: Das gilt nun in den Schulen

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In den Schulen werden die Quarantäneregeln gelockert. Das ist vor allem deshalb brisant, weil hunderte Klassen wegen Corona-Fällen aktuell zuhause sind.

In den Schulen werden die Quarantäneregeln gelockert, nachdem in Wien eine Woche nach Schulbeginn bereits Klassen an 285 Schulen in Quarantäne geschickt wurden.

An Volksschulen kann wie schon bisher bei nur einem Infektionsfall in der Klasse von einer Quarantäne der Mitschüler abgesehen werden. Bei den älteren Schülern sollen nur mehr direkte Sitznachbarn sowie "enge Kontakte" in Quarantäne geschickt werden, heißt es in einem Erlass des Gesundheitsministeriums. Schüler in Quarantäne dürfen sich künftig schon nach fünf statt zehn Tagen per PCR "freitesten".

An den Volksschulen ändert sich wenig. Bei Unter-Zehnjährigen gibt es schon jetzt die Möglichkeit, wegen des geringeren Risikos der Übertragung durch diese Altersgruppe im Falle von nur einem Infektionsfall alle Kinder als Kontaktpersonen mit niedrigem Infektionsrisiko (K2) einzustufen. Die Entscheidung darüber trifft die Gesundheitsbehörde.

Diese Kinder können also weiterhin in die Schule gehen, sollen allerdings freiwillig ihre sozialen Kontakte außerhalb einschränken. Sind zwei oder mehr Schüler innerhalb von 14 Tagen bzw. ein Erwachsener in der Klasse infiziert, hat die Gesundheitsbehörde über die Absonderung von Teilen bzw. der gesamten Klasse zu entscheiden. Diese Regelung bleibt bestehen.

PULS 24 Anchor Thomas Mohr über die Corona-Maßnahmen in Schulen und die Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht.

Geimpfte immer K2-Personen

Nach der Volksschule gilt nun für die Quarantäne die Vorgabe, dass grundsätzlich nur die direkten Sitznachbarn links und rechts sowie sonstige "enge Kontakte" des infizierten Schülers in Quarantäne müssen. Das können etwa Schüler sein, die sich im Musikunterricht oder bei einer Gruppenarbeit für längere Zeit im Umkreis des infizierten Schülers aufgehalten haben. Alle anderen werden nur dann nachhause geschickt, wenn es im Einzelfall besondere örtliche Rahmenbedingungen gibt oder auch mehrere Infektionen in anderen Klassen verzeichnet wurden. Auch hier entscheidet letztlich die Gesundheitsbehörde. Geimpfte Schülerinnen und Schüler werden außerdem grundsätzlich nur als K2-Personen eingestuft.

Sowohl für die Volksschulen als auch für die höheren Schulstufen gilt: Wer trotzdem in Quarantäne muss, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten.

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) freute sich in einem der APA übermittelten Statement, "dass es nun eine verbesserte Regelung des Gesundheitsministeriums gibt. Das bedeutet einen vermehrten Präsenzunterricht und eine deutliche Erleichterung für die Familien." Schon am Nachmittag hatte er vor einem "perforierten Schulalltag" gewarnt, bei dem ständig Schüler in Quarantäne geschickt werden und nach ihrer Rückkehr eventuell bald wieder nachhause müssen.

 Die Regelungen sollen am heutigen Mittwoch erlassen werden und gelten dann sofort. Sie sind eine Reaktion darauf, dass bereits kurz nach Beginn des Schuljahrs rund 400 Klassen in Quarantäne mussten, Tendenz steigend.
 

Wiederkehr: Schul-Test werden weiter notwendig sein

Dass deswegen gelockert wird, stößt nicht gerade auf Begeisterung in der Medizin. Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres meint in der "Presse" zur Konzentration auf Sitznachbarn: "Das verstehe ich überhaupt nicht. In geschlossenen Räumen können sich nicht nur Sitznachbarn anstecken, sondern alle." Ähnlich der Mikrobiologe Michael Wagner im PULS 24 Newsroom: Es sei eine Illusion, dass Kinder in der Klasse sitzen bleiben. 

Wagner: Illusorisch, dass Kinder in der Klasse sitzen bleiben

Mikrobiologe Michael Wagner im PULS 24 Newsroom

ribbon Zusammenfassung
  • Schüler können sich bereits nach fünf anstelle von bisher zehn Tagen mittels PCR aus der Quarantäne freitesten.
  • Konkret ändert sich in Sachen Quarantänebestimmungen an den Volksschulen wenig.
  • Bei Unter-Zehnjährigen gibt es schon jetzt die Möglichkeit, wegen des geringeren Risikos der Übertragung durch diese Altersgruppe im Falle von nur einem Infektionsfall alle Kinder als Kontaktpersonen mit niedrigem Infektionsrisiko (K2) einzustufen.
  • Nach der Volksschule gilt nun für die Quarantäne die Vorgabe, dass grundsätzlich nur die direkten Sitznachbarn links und rechts sowie sonstige "enge Kontakte" des infizierten Schülers in Quarantäne müssen.
  • Die Regelungen sollen morgen erlassen werden und gelten unmittelbar. Sie sind eine Reaktion darauf, dass bereits kurz nach Beginn des Schuljahrs rund 400 Klassen in Quarantäne mussten, Tendenz steigend.

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