Heinz-Christian Strache wird wegen Bestechlichkeit angeklagt

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Straches Anwalt bestätigt die Anklage gegenüber PULS 24 - die Vorwürfe seien "falsch und widerlegbar".

Heinz-Christian Strache, ehemaliger Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef, muss sich vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe lauten Bestechlichkeit und pflichtwidrige Vornahme von Amtsgeschäften. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Eine Anklage bestätigt auch Straches Anwalt gegenüber PULS 24. Allerdings soll es - anders als in Medien kolportiert - noch keinen Verhandlungstermin geben. Laut dem schriftlichen Statement des Anwalts ging die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ursprünglich dem Verdacht nach, "mein Mandant wäre zu einem Charterflug nach Ibiza eingeladen worden". Dieser Verdacht sei "vollinhaltlich widerlegt und das Verfahren eingestellt" worden.

Bei der Anklage jetzt handle es sich um einen "Strafantrag mit Einzelrichterzuständigkeit". Die Vorwürfe seien "falsch und widerlegbar", schreibt Straches Anwalt. Strache selbst werde sich "aus Respekt vor dem Gericht ausschließlich gegenüber diesem äußern und öffentlich keine inhaltlichen Stellungnahmen abgeben wird. Weder im Vorfeld der Verhandlung, noch während des laufenden Verfahrens".

Bestätigung der Staatsanwaltschaft

Die WKStA bestätigte den Strafantrag gegen Strache. Der Vorwurf der Anklagebehörde umfasst "die Gewährung korruptionsstrafrechtlich relevanter Vorteile" an Strache als ehemaligen Amtsträger "als Gegenleistung für die parteiische Unterstützung bei der Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds-Gesetzes (PRIKRAF-G) mit dem Zweck der Aufnahme einer Privatklinik in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF)".

Prikraf

Es geht um den Fall einer Wiener Privatklinik und deren Aufnahme in den Privatanstalten-Fonds (Prikraf). Dafür soll sich Strache in der türkis-blauen Regierung eingesetzt haben. Strache hatte in einem Chat den Parteispender gefragt, was denn für ein Gesetz "gebraucht" werde. Der Betreiber der Klinik soll ebenfalls angeklagt werden – er soll zuvor an die FPÖ gespendet haben. Im sogenannten Prikraf-Verfahren geht es um möglichen Gesetzeskauf und damit verbundene Vergünstigungen für einen Privatklinikbetreiber. 

Während WKStA einen Zusammenhang sieht, bestreiten dies beide – auch vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss. Es gilt die Unschuldsvermutung.

ribbon Zusammenfassung
  • Heinz-Christian Strache, ehemaliger Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef, muss sich vor Gericht verantworten müssen.
  • Die Vorwürfe lauten Bestechlichkeit und pflichtwidrige Vorname von Amtsgeschäften. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.
  • Eine Anklage bestätigt auch Straches Anwalt gegenüber PULS 24. Allerdings soll es - anders als in Medien kolportiert - noch keinen Verhandlungstermin geben.
  • Es geht um den Fall einer Wiener Privatklinik und deren Aufnahme in den Privatanstalten-Fonds (Prikraf).
  • Dafür soll sich Strache in der türkis-blauen Regierung eingesetzt haben. Der Betreiber der Klinik soll ebenfalls angeklagt werden – er soll zuvor an die FPÖ gespendet haben.
  • Die Vorwürfe seien "falsch und widerlegbar" äußert sich Straches Anwalt gegenüber PULS 24.

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