AMS sperrt Impfverweigerern das Arbeitslosengeld

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Das AMS soll Jobanwärtern zukünftig das Arbeitslosengeld sperren, wenn diese eine zumutbare Stelle aufgrund einer verpflichtenden Corona-Impfung nicht annehmen oder sich nicht darauf bewerben.

Die Debatte rund um die Corona-Impfung bricht nicht ab – allen voran die der Impfverpflichtung für Berufsgruppen oder am Arbeitsplatz.  Nun nimmt sich auch das AMS diesem Thema an. Wie der "Standard" berichtet soll Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) per Erlass Jobsuchende das Arbeitslosengeld sperren, sofern sich diese gegen eine zumutbare Stelle entscheiden, weil dort eine Corona-Impfung verlangt wird. Der Erlass stamme bereits vom 25. August.

Das Arbeitslosengeld werde bis zu sechs Wochen gesperrt. Das AMS werde Jobsuchende allerdings nicht nach dem Impfstatus fragen. Das Geld werde erst gesperrt, wenn Arbeitgeber dies beim AMS melden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden können.

Arbeitsrechtler: "Arbeitgeber kann nicht gezwungen werden Ungeimpfte aufzunehmen"

Schon im August ordnet der Jurist Philipp Brokes eine mögliche Impfpflicht am Arbeitsplatz ein. 

Das Ministerium hat das AMS in einem Schreiben auf diese Vorgehensweise hingewiesen. In der Vergangenheit hätten sich nur vereinzelt Probleme ergeben, etwa wenn ein Kindergarten eine Schutzimpfung verlangte, die die Bewerber nicht vorzeigen konnten, hieß es vom AMS zum "Standard". In solchen Fällen sei ein anderer Job vermittelt worden.

Das Arbeitsministerium verwies darauf, dass sich die Rechtslage nicht geändert habe. Arbeitsrechtlich gebe es keine Unterscheidung zwischen "zumutbaren" und "nicht zumutbaren" Impfungen. "So können Arbeitslose auch in Stellen vermittelt werden, in denen Impfungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung verlangt werden. Ob im Einzelfall Sanktionen möglich sind, hängt von den Umständen im Einzelfall ab", hieß es am Donnerstag vom Arbeitsministerium auf APA-Anfrage. Teilweise sei es derzeit im Gesundheitsbereich notwendig, einen Impfnachweis gegen bestimmte Krankheiten vorzuweisen, etwa Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und in manchen Bereichen auch für Hepatitis A und B.

"Ein sanktionierbares Vorstellungsgespräch kann im Einzelfall bei Personen vorliegen, die insbesondere im Gesundheits- bzw. Pflegebereich eine Beschäftigung suchen und dem Arbeitgeber zu erkennen geben, dass sie - ohne Vorliegen von nachweislichen, individuellen gesundheitlichen Gründen - nicht bereit sind, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen", so das Arbeitsministerium.

Arbeitsrechtsexperte: OGH muss entscheiden, ob Impfung bei Einstellung verlangt werden darf

Rechtsanwalt Herwig Wünsch, Experte für Arbeitsrecht, sagt im PULS 24 Talk, dass die Sperre des Arbeitslosengeldes grundsätzlich möglich ist. Ob bei der Einstellung verlangt werden dürfe, dass man sich impfen lässt, wird der OGH entscheiden müssen. Es gibt noch keine Judikatur dazu.

Druml für Impfpflicht für einige Berufsgruppen

Christiane Druml, der Vorsitzenden der Bioethik-Kommission, ist für eine Impfpflicht als Voraussetzung für Gesundheitsberufe, aber auch für körpernahe Berufe wie Friseure oder Masseure. Auch für Lehrer müsse das gelten, vor allem für jene, die schulpflichtige Kinder unterrichten, die sich noch nicht impfen lassen können. Das Lehrpersonal hätte hier eine größere Verantwortung als zum Beispiel Sporttrainer, denn da hätten Eltern und Kinder eine Wahlmöglichkeit.  

"Der Staat will sichtlich keine Verpflichtung in dieser Hinsicht anordnen", man höre immer "dieses Freiwilligkeitsmantra". Der Staat müsse sich aber überlegen, "dass Freiwilligkeit nicht mehr der erste Aspekt eines Lebens miteinander ist". Wenn der Nutzen für die Allgemeinheit sehr groß, der Stich geringfügig und wenn die Impfung wirksam ist, würde das eine Impfpflicht ethisch und rechtlich rechtfertigen. Diese politische Entscheidung müsse getroffen werden und das schnell. Man sei sowieso schon spät dran, wie die Intensivbelegung zeige.

Druml will Impfpflicht für Lehrer, Ärzte und Friseure

Christiane Druml, der Vorsitzenden der Bioethik-Kommission, spricht sich auf PULS 24 für eine Impfpflicht für mache Berufsgruppen aus.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Debatte rund um die Corona-Impfung bricht nicht ab – allen voran die der Impfverpflichtung für Berufsgruppen oder am Arbeitsplatz.  Nun nimmt sich auch das AMS diesem Thema an.
  • Wie der "Standard" berichtet soll Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) per Erlass Jobsuchende das Arbeitslosengeld sperren, sofern sich diese gegen eine zumutbare Stelle entscheiden, weil dort eine Corona-Impfung verlangt wird.
  • Der Erlass stamme bereits vom 25. August.
  • Das Arbeitslosengeld werde bis zu sechs Wochen gesperrt. Das AMS werde Jobsuchende allerdings nicht nach dem Impfstatus fragen.
  • Das Geld werde erst gesperrt, wenn Arbeitgeber dies beim AMS melden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden können.

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