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Lockerungen: Clubkultur feiert Comeback

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Veranstaltungen werden auch im Kulturbereich ab 1. Juli wieder ohne Einschränkungen möglich sein, wie die Bundesregierung am heutigen Donnerstag bekannt gab.

Laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) gilt ab 100 Personen eine Anzeigepflicht, ab 500 Personen herrscht Bewilligungspflicht. Obergrenzen und Abstandsregeln für Besucher wird es für Events nicht mehr geben. Das Fallen der Sperrstunde ermöglicht auch für die Clubkultur einen Neustart. Die 3-G-Regel bleibt.

So werden laut Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) Kultur-Events "endlich wieder in ihrer ganzen Breite möglich". Dazu zählen auch Veranstaltungen mit Stehplätzen, was - wie schon bei der letzten Pressekonferenz angekündigt - auch große Musikfestivals wie das Frequency ermöglichen wird. "Die junge Kultur, die Pop-Kultur und die Clubkultur in allen Facetten sind essenzielle Bereiche unserer Kulturlandschaft", so Mayer. Das Live-Erlebnis sei "etwas Besonderes", "Live hat uns allen gefehlt".

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Man habe nie zwischen Hochkultur und Subkultur unterschieden, es sei immer eine Frage der Abwägung in Hinblick auf die Gefährdungslage gewesen, betonte die Staatssekretärin, die darauf verwies, dass es auch keine Einschränkungen mehr bei der Gastronomie bei Veranstaltungen geben und die FFP2-Maskenpflicht aufgehoben werde.

75 Prozent Auslastung, keine Maskenpflicht

Spätestens seit den Tumulten am Wiener Karlsplatz ist das Bedürfnis nach Jugend- und Nachtkultur wieder Thema.  Am Mittwoch hatte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) angekündigt, dass ab Juli die Nachtgastronomie wieder normal öffnen darf. Kurz darauf schränkte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) aber wieder etwas ein und meinte, dass die klassischen Aktivitäten in Clubs und Discos - wie Tanzen und Trinken an der Bar - weiterhin nicht erlaubt sein werden. 

Das Ergebnis dürfte nun ein Kompromiss sein: Tanzen und der Konsum an der Bar werden erlaubt - es gelten aber, zumindest bis 22. Juli noch Zugangsbeschränkungen. Clubs dürfen mit einer Kapazitätsgrenze von 75 Prozent öffnen. Maskenpflicht gilt aber keine.

ribbon Zusammenfassung
  • Veranstaltungen werden auch im Kulturbereich ab 1. Juli wieder ohne Einschränkungen möglich sein, wie die Bundesregierung am heutigen Donnerstag bekannt gab.
  • Laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) gilt ab 100 Personen eine Anzeigepflicht, ab 500 Personen herrscht Bewilligungspflicht.
  • Das Fallen der Sperrstunde ermöglicht auch für die Clubkultur einen Neustart.
  • Tanzen und der Konsum an der Bar werden erlaubt - es gelten aber, zumindest bis 22. Juli noch Zugangsbeschränkungen. Clubs dürfen mit einer Kapazitätsgrenze von 75 Prozent öffnen. Maskenpflicht gilt aber keine.

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