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Vier bedingte Haftstrafen nach Explosion in NÖ Erdgasstation

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Der Prozess um die Explosion in der Erdgasstation Baumgarten (Bezirk Gänserndorf) vom Dezember 2017 mit einem Toten und 22 Verletzten hat am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg mit Schuldsprüchen wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst für vier Personen geendet.

Es setzte bedingte Haftstrafe im Ausmaß von jeweils zehn Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Acht der zwölf Beschuldigten wurden freigesprochen. Im Fall der Verurteilung bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet wurden laut der Richterin die große Anzahl der Verletzten und der entstandene hohe Sachschaden. Mildernd wirkten sich demnach der ordentliche Lebenswandel der Beschuldigten sowie das Wohlverhalten seit der Tat aus. Weiters ins Treffen geführt wurde auch die lange Verfahrensdauer.

Abgeschlossen war das Prozessfinale am Mittwoch noch nicht. Im Anschluss an die Urteilsverkündung gegen die zwölf beschuldigten Personen halten die Rechtsvertreter der vier nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz angeklagten Unternehmen laut Plan ihr jeweiliges Abschlussplädoyer. Danach soll es auch in diesen Fällen zur Urteilsverkündung kommen. Den Firmen droht jeweils eine Geldbuße.

Filter verursachte Explosion

Die Explosion in der Erdgasstation hatte sich am 12. Dezember 2017 ereignet. Es entstand ein Schaden von rund 50 Millionen Euro. Der Prozessreigen am Landesgericht Korneuburg, dessen Ende sich nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie verzögerte, startete am 13. Dezember 2021.

Im Zentrum der Causa stand ein Filterseparator. Mitarbeiter einer Rohrtechnik-Firma sollen das Gerät, das Feuchtigkeit aus Gasleitungen filtert, 2016 in einer Anlage in Kärnten abgebaut haben. Dabei ist laut Staatsanwaltschaft ein sicherheitsrelevanter Bauteil - ein Sicherungszentralhebel - unsachgemäß demontiert worden. 2017 wurde der Filterseparator bei der Anlagenerweiterung in der Station der Gas Connect Austria (GCA) installiert.

Als das Gerät am 12. Dezember 2017 mit Erdgas gefüllt wurde, riss der 500 Kilogramm schwere Deckel ab und wurde auf einen gegenüberliegenden Filterseparator geschleudert, dessen Verschluss ebenfalls aufging. Unter hohem Druck trat Gas aus, es kam zu einer Explosion.

Mangelhafte Überprüfungen

Als Ursache galt laut Staatsanwalt neben dem fehlenden Sicherungszentralhebel u.a. auch eine nicht plankonform befestigte Zentralschraube und eine unzulässig aufgeschraubte Druckkappe am Schnellverschluss. Das Gerät soll von Mitarbeitern des TÜV (Technischer Überwachungsverein, Anm.) Austria Services geprüft worden sein, ohne dass ein fehlendes Bauteil aufgefallen wäre. Die GCA hatte einen Teil der Prüfaufgaben an einen Dienstleister ausgelagert. Bei der Explosion wurde der 32-jährige TÜV-Techniker getötet. Generell bemängelte die Staatsanwaltschaft unklar geregelte Zuständigkeiten sowie fehlende Dokumentationen zu den Abläufen.

Bei der Urteilsverkündung war immer wieder vom Vertrauensgrundsatz die Rede gewesen, auf den sich die handelnden Personen berufen hätten. Dieser könne aber beim Zusammenwirken mehrerer Personen "keine Anwendung finden", wurde seitens der Richterin betont.

Nicht rechtskräftig mit bedingten Haftstrafen von zehn Monaten belegt wurden vier Mitarbeiter der Firma Bilfinger Bohr- und Rohrtechnik GmbH. Es handelte sich um einen Projektleiter, einen Werkstättenleiter, einen Chef über die Qualitätssicherung sowie einen Bauleiter, der es in Baumgarten unterlassen habe, den Filterseparator zu prüfen.

ribbon Zusammenfassung
  • Es setzte bedingte Haftstrafe im Ausmaß von jeweils zehn Monaten.
  • Das Gerät soll von Mitarbeitern des TÜV Austria Services geprüft worden sein, ohne dass ein fehlendes Bauteil aufgefallen wäre.

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