Vergewaltigungsversuch: Zwei Jahre Haft für 35-Jährigen

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Weil er am 22. Dezember 2020 in Wien-Simmering über eine Supermarkt-Angestellte hergefallen war und sie in Vergewaltigungsabsicht in ein Gebüsch gestoßen hatte, ist ein 35-Jähriger am Donnerstag am Landesgericht zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zudem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Zu der Tat wäre es nicht gekommen, hätte man auf die von dem Mann ausgehende Gefahr reagiert, die sich drei Monate zuvor gezeigt hatte.

Im September hatte er innerhalb von zweieinhalb Wochen vier verschiedene Frauen bedrängt, wobei er in einem Fall explizit Sex verlangte. In der Wohnhausanlage, in der er gemeldet war, klopfte er bei drei Frauen an und versuchte in deren Wohnungen zu kommen, indem er sich als Pizzabote ausgab bzw. vorgab, einen Corona-Test machen zu müssen. Als er nicht eingelassen wurde, versuchte er teilweise mit Gewalt ins Innere zu kommen.

Kurz vor Weihnachten war eine Supermarkt-Angestellte gegen 20.00 Uhr am Weg zu ihrem Bruder, als sie von hinten von dem 35-Jährigen gepackt, umklammert und in ein Gebüsch gestoßen wurde, wo er sich seine Hosen hinunterzog und "Ich will Liebe machen!" rief. "Ich habe um mein Leben gekämpft", schilderte die Frau nun als Zeugin einem Schöffensenat (Vorsitz: Philipp Krasa). Dank einer Frau, die ihr - von ihren Schreien alarmiert - zu Hilfe kam, gelang es ihr, den Angreifer abzuschütteln und bis zum Eintreffen der Polizei in Schach zu halten.

Wie sich in weiterer Folge herausstellte, handelte es sich bei dem Festgenommenen um einen psychisch kranken Mann, der laut der psychiatrischen Sachverständigen Sigrun Rossmanith an einem Borderline-Syndrom leidet und - wie sie in der Verhandlung dem Senat darlegte - "in eine krisenhafte Entwicklung gekommen ist, vermutlich durch Drogen ausgelöst". Ihn hätten "Impulse überschwemmt, die er nicht kontrollieren konnte". Der 35-Jährige habe sich "wahlloses Zugreifen und das Ausleben eigener Triebimpulse" zu eigen gemacht. Die versuchte Vergewaltigung bezeichnete Rossmanith als "Gipfel einer Entwicklung".

Die Expertin stufte den Angeklagten zwar als zurechnungsfähig ein. Infolge seiner schweren Persönlichkeitsstörung sei er aber derzeit eine Gefahr für sich selbst und sein Umfeld, weshalb Rossmanith im Fall einer Verurteilung die Unterbringung im Maßnahmenvollzug empfahl. Dem kam das Gericht nach. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Der 35-Jährige hatte sich umfassend geständig verantwortet. Er habe sich in einer "Phase einer Psychose" befunden. Diese habe sich "aufgebaut, dass es zu dem Vorfall gekommen ist". Der 35-Jährige entschuldigte sich bei der überfallenen Frau, zeigte sich krankheitseinsichtig und kooperationswillig: "Ich weiß, dass ich eine Therapie brauch'."

ribbon Zusammenfassung
  • Zu der Tat wäre es nicht gekommen, hätte man auf die von dem Mann ausgehende Gefahr reagiert, die sich drei Monate zuvor gezeigt hatte.
  • Als er nicht eingelassen wurde, versuchte er teilweise mit Gewalt ins Innere zu kommen.
  • Infolge seiner schweren Persönlichkeitsstörung sei er aber derzeit eine Gefahr für sich selbst und sein Umfeld, weshalb Rossmanith im Fall einer Verurteilung die Unterbringung im Maßnahmenvollzug empfahl.

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