Gewessler will Raser-Autos versteigern: "Tatwaffe abnehmen"

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Klimaschutzministerin Leonore Gewessler kündigte am Montag zwei Novellierungen der Straßenverkehrsordnung an: Bei extremem Rasen kann dann das Auto noch an Ort und Stelle abgenommen und später versteigert werden.

"Wenn's in anderen Ländern geht, muss es bei uns auch gehen", eröffnete Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Montag ihre Pressekonferenz. Mit den Ländern sei in den vergangenen Monaten an einer Novelle der Straßenverkehrsordnung und des Führerscheingesetzes gearbeitet worden. Die Begutachtung starte noch in dieser Woche, dann muss das Gesetz noch durch den Nationalrat. 

"Es gibt einige Wenige, die nicht hören wollen", weder Strafe noch Führerscheinabnahme würden helfen. Ihnen müsse man die Tatwaffe aus der Hand nehmen, so Gewessler. 

Abnahme auch bei Ersttätern möglich

Bei mindestens 60 Km/h Tempoüberschreitung im Ortsgebiet und mindestens 70 Km/h außerhalb, kann noch vor Ort der Wagen beschlagnahmt werden. 

"Da ist dann sowieso der Führerschein weg und dann auch das Auto für zwei bis drei Wochen", erklärte die Ministerin. Die Behörde prüft dann in weiterer Folge, ob die betroffene Person in der Vergangenheit durch ähnliches Verhalten aufgefallen ist und bestraft wurde. Trifft das zu, wird ein Verfahren eingeleitet. 

Bei über 80 Km/h über dem Tempolimit im Ort wäre es auch möglich, Ersttätern das Motorrad oder Auto abnehmen. Auch bei ausländischen Rasern, die ihre Autos in Österreich "austesten", werde die Abnahme zum Einsatz kommen. 

Im Fall einer Versteigerung sollen 70 Prozent des Werts an den Verkehrssicherheitsfonds, 30 Prozent an die Gebietskörperschaft gehen.  

Keine Versteigerung bei Leihautos

Wenn das Auto gemietet oder geleast wurde, kann es ebenfalls für zwei Wochen beschlagnahmt werden, eine komplette Abnahme und Versteigerung sei aber nicht möglich. Ins "Eigentumsrecht Dritter" könne man nicht eingreifen, sagte ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger. Hier suchte man noch nach Möglichkeiten und hoffe auf den Begutachtungsprozess. Ohne Führerschein sei es aber nicht möglich ein Kfz zu leasen oder zu mieten. 

Auto für Roadrunner "Heiligtum"

"Bei diesen Geschwindigkeiten, von denen wir hier reden, hat im Verkehr niemand mehr die Kontrolle mehr über sein Auto", begründet Gewessler die Novellen. Der Fahrer werde zum Täter Unschuldigen gegenüber. "Wenn jemand bei 120 durchs Ortsgebiet fährt, oder mit über 200 über die Autobahn", sei das kein bloßer Fehler mehr, da gebe es auch keine Entschuldigung dafür. 

Stefan Schnöll, Landesrat für Verkehr und Infrastruktur in Salzburg, rechnet mit einer sehr großen präventiven Wirkung. Gerade für Roadrunner sei das Auto oft ein "Heiligtum".

ribbon Zusammenfassung
  • Klimaschutzministerin Leonore Gewessler kündigte am Montag zwei Novellierungen der Straßenverkehrsordnung an.
  • Bei mindestens 60 Km/h Tempoüberschreitung im Ortsgebiet und mindestens 70 Km/h außerhalb, kann noch vor Ort der Wagen beschlagnahmt werden. 
  • Bei über 80 Km/h über dem Tempolimit im Ort wäre es auch möglich, Ersttätern das Motorrad oder Auto abnehmen. 

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