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Prozess in Steyr wegen Verkaufs von ungenießbarem Fleisch

Ein 47-Jähriger steht am Montag in Steyr vor Gericht, weil er in seinem Schlachtbetrieb im Traunviertel gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz verstoßen haben soll. Ihm wird u.a. vorgeworfen, vom Amtstierarzt als nicht zum Verzehr geeignet eingestuftes Fleisch in seinem Geschäft in Wien verkauft zu haben. Weiters dürfte er amtliche Beglaubigungsnachweise für geschlachtete Schweine gefälscht haben. Ein zweiter Angeklagter soll ihm dabei geholfen haben.

52 Ferkel habe der Hauptangeklagte ohne vorgeschriebene amtstierärztliche Aufsicht Anfang Mai geschlachtet. Um das Fleisch dann zu verkaufen, habe er wohl den Stempel für den Beglaubigungsnachweis für eine amtstierärztliche Untersuchung nachgemacht, geht laut Gerichtssprecherin aus der Anklageschrift hervor. Dabei unterstützte ihn offenbar der Mitangeklagte.

Der Helfer muss sich auch wegen Falschaussage und Begünstigung vor Gericht verantworten, weil er im Zuge des Ermittlungsverfahrens nicht die Wahrheit gesagt haben dürfte, um den Hauptangeklagten zu decken.

Diesem wird von der Staatsanwaltschaft weiters vorgeworfen, dass er über einen unbestimmten Zeitraum auch noch ungenießbares Fleisch u.a. in seinem Geschäft in Wien verkauft haben dürfte. Dem 47-Jährigen drohen bis zu zwei Jahre Haft, dem Zweitangeklagten sogar bis zu drei Jahre, weil auf falsche Beweisaussage grundsätzlich eine hohe Strafandrohung stehe, so die Gerichtssprecherin.

Beide Männer haben bisher alles abgestritten, sechs Zeugen sind zu dem Prozess geladen.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 47-Jähriger steht in Steyr vor Gericht, weil er in seinem Schlachtbetrieb ungenießbares Fleisch verkauft und Beglaubigungsnachweise gefälscht haben soll.
  • Der Hauptangeklagte soll 52 Ferkel ohne amtstierärztliche Aufsicht geschlachtet haben, unterstützt von einem Mitangeklagten, der auch wegen Falschaussage angeklagt ist.
  • Dem Hauptangeklagten drohen bis zu zwei Jahre Haft, während der Mitangeklagte mit bis zu drei Jahren rechnen muss; beide bestreiten die Vorwürfe.