Zehn Monate bedingt und Weisungen für Ernst August in Wels

0

Prinz Ernst August von Hannover ist am Dienstag in Wels zu zehn Monaten bedingt verurteilt worden. Nach dem Urteil zeigte er sich Journalisten gegenüber äußerst unwirsch.

Zudem wurden ihm mehrere Weisungen erteilt: So muss er sich einen anderen Wohnsitz suchen als am Anwesen Auerbach in Grünau, darf sich gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zum Verwalterpaar dieser Gebäude aufnehmen, keinen Alkohol trinken und er muss eine Psychotherapie machen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vor allem auf die Weisung, er müsse sich einen anderen Wohnsitz suchen, reagierte der Adelige wütend: "Unmöglich", meinte er, "ich lebe seit 50 Jahren dort." Seine Anwälte beruhigten ihn. Die Richterin betonte, dass die Weisungen dem 67-Jährigen helfen sollen. Nach dem Schuldspruch zeigte sich der Welfenprinz gegenüber Pressevertretern äußerst unwirsch.

 

Polizisten verletzt und bedroht

Ernst August wurde im Sinne des Strafantrags der Staatsanwaltschaft Wels schuldig gesprochen, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung dann in Grünau bzw. in Scharnstein (Bezirk Gmunden) u.a. einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht zu haben. Der Welfenprinz hatte sich nicht schuldig bekannt.

Als mildernd wurde die Unbescholtenheit gewertet, als erschwerend, dass es mehrere Opfer gab, mehrere Delikte und strafbare Handlungen während eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Weder Anklage noch Verteidigung gaben dazu eine Erklärung ab.

Wie Prinz August von Hannover seinen Schuldspruch aufnahm

ribbon Zusammenfassung
  • Prinz Ernst August von Hannover ist am Dienstag in Wels zu zehn Monaten bedingt verurteilt worden.
  • Er wurde schuldig gesprochen, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung u.a. einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht zu haben.
  • Zudem muss er sich einen anderen Wohnsitz suchen als das Anwesen Auerbach in Grünau, darf sich Gebäuden der dortigen Cumberland Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zum Verwalterpaar aufnehmen, keinen Alkohol trinken und eine Therapie machen.
  • Vor allem auf die Weisung, er müsse sich einen anderen Wohnsitz suchen, reagierte der Adelige wütend: "Unmöglich", meinte er, "ich lebe seit 50 Jahren dort." Seine Anwälte beruhigten ihn.
  • Der Welfenprinz hatte sich nicht schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mehr aus Chronik