APA/APA (BMI/Jürgen Makowecz)

"E-Bikes" mit Blaulicht für die Polizei

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Seit rund sechs Monaten läuft ein Pilotprojekt der Fahrradpolizisten in Wien. Diese sind mit "E-Bike"-ähnlichen Fahrzeugen im Dienst.

In der Landesverkehrsabteilung Wien läuft seit rund sechs Monaten ein neues Projekt "Uniformierter Fahrraddienst". Bald sollen "hauptberufliche" Fahrradpolizisten in der Stadt unterwegs sein, zusätzlich zum bestehenden Fahrraddienst. Für den Einsatz testet man derzeit zwei S-Pedelcs - Fahrzeuge, die E-Bikes ähnlich sind, aber eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Ausgerüstet sind sie u.a. mit Blaulicht und Folgetonhorn, berichtete das Innenministerium (BMI).

Rechtlich gelten S-Pedelcs als Motorfahrräder mit allen für diese verbindlichen Vorschriften (Zulassung inklusive Kennzeichentafel, Versicherung, "Pickerl"- und Helmpflicht). Damit die Polizistinnen und Polizisten damit Radfahranlagen benützen dürfen, wurde von der MA 46 der Stadt Wien eine Ausnahmegenehmigung für die beiden Bikes erteilt.

Nach Radsaison folgt Evaluierung

Nach dem Probebetrieb am Ende der Radsaison erfolgt eine Evaluierung. "Ziel ist es, die Zweckmäßigkeit dieser Fahrzeuge im Polizeidienst für mögliche Folgeanschaffungen festzustellen", so das BMI. "Das Freizeitverhalten der Menschen und auch die Möglichkeiten der Fortbewegung haben sich verändert. Dieser Entwicklung wird durch die Intensivierung des Fahrraddienstes Rechnung getragen", sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).

ribbon Zusammenfassung
  • In der Landesverkehrsabteilung Wien läuft seit rund sechs Monaten ein neues Projekt "Uniformierter Fahrraddienst".
  • Bald sollen "hauptberufliche" Fahrradpolizisten in der Stadt unterwegs sein, zusätzlich zum bestehenden Fahrraddienst.
  • Für den Einsatz testet man derzeit zwei S-Pedelcs - Fahrzeuge, die E-Bikes ähnlich sind, aber eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Ausgerüstet sind sie u.a. mit Blaulicht und Folgetonhorn, berichtete das Innenministerium (BMI).
  • Rechtlich gelten S-Pedelcs als Motorfahrräder mit allen für diese verbindlichen Vorschriften (Zulassung inklusive Kennzeichentafel, Versicherung, "Pickerl"- und Helmpflicht).
  • Damit die Polizistinnen und Polizisten damit Radfahranlagen benützen dürfen, wurde von der MA 46 der Stadt Wien eine Ausnahmegenehmigung für die beiden Bikes erteilt.
  • Nach dem Probebetrieb am Ende der Radsaison erfolgt eine Evaluierung. "Ziel ist es, die Zweckmäßigkeit dieser Fahrzeuge im Polizeidienst für mögliche Folgeanschaffungen festzustellen", so das BMI.