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Trio soll Komplizen angezündet haben: Mordprozess in Linz

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In Linz stehen seit Montag drei Letten vor Gericht. Sie sollen im September des Vorjahres einen Landsmann in einem Hotelzimmer niedergeschlagen, mit Rum übergossen und angezündet haben. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen schwere Körperverletzung und Mord durch Brandstiftung zur Last. Der 50-Jährige starb einige Tage später. Das Quartett dürfte ursprünglich nach Linz gekommen sein, um Scheckbetrügereien zu begehen. Dabei kam es offenbar innerhalb der Gruppe zu einem Streit.

Den drei 51, 45 und 47 Jahre alten Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung bis zu 20 Jahre oder lebenslange Haftstrafen. Alle drei haben eine Reihe von Vorstrafen in Lettland, teils auch in andern europäischen Staaten. Ein Angeklagter hat bereits fünf Verurteilungen wegen Diebstählen angesammelt, ein anderer zehn wegen Drogen- und Waffendelikten sowie wegen Einbruchs. Der Drittangeklagte saß in Lettland wegen eines Raubmords. Allerdings war auch das Opfer schon wegen Mordes im Gefängnis. Laut Staatsanwaltschaft seien die drei Angeklagten, das Opfer und ein weiterer Mann nach Österreich gekommen, um hier "Geldwäscherei zu betreiben".

Am Tattag dürfte einiges an Alkohol geflossen sein. In einem Hotelzimmer kam es offenbar zu einem Streit zwischen den drei Angeklagten und dem Opfer. Die Beschuldigten sollen den 50-Jährigen bewusstlos geschlagen haben. Als er sich nicht mehr rührte, verließen sie das Hotelzimmer. Zwei der Männer kamen später wieder zurück und wenig später brannte es im Raum. Laut Anklage hätten sie den reglosen Mann und dessen unmittelbare Umgebung mit Rum übergossen und angezündet. "Sie töteten auf grausamste und feigste Art und Weise einen Landsmann", so das Fazit des Staatsanwalts. Die Angeklagten wollen mit der Brandstiftung und dem Mordvorwurf nichts zu tun haben. Zwei geben die Körperverletzung zu, einer nicht einmal das.

Der Verteidiger des Erstangeklagten sagte, sein Mandant sei zur Körperverletzung geständig, mit dem Mord habe er nichts zu tun. Der Verteidiger des Zweitangeklagten sah eine "löchrige" Anklage, "wenn das ein Käse wäre, man würde nicht satt werden". Denn es gebe keine Beweise, dass die Angeklagten ihren Komplizen angezündet haben. Auch sein Mandant will nur die Körperverletzung begangen haben und dabei habe er nicht "eine alte Oma beim Häkeln überfallen", sondern es sei zu einem Kampf mit einem verurteilten Mörder gekommen. Der Anwalt des Drittangeklagten ist ebenfalls überzeugt, dass sein Mandant keinen Mord begangen habe, er sei nicht einmal an der Schlägerei nicht beteiligt gewesen.

Am Vormittag zeigte der Vorsitzende den Geschworenen Fotos vom Tatort, damit sie sich orientieren können. Danach wurden die Angeklagten getrennt voneinander vernommen. Der Drittangeklagte meinte, es habe einen handgreiflichen Streit gegeben. Das Opfer sei danach in der Ecke gesessen und habe weiter herumgeschimpft. Dann seien alle anderen gegangen. Er und der Zweitangeklagte seien noch einmal zurück, weil sie etwas vergessen hatten. Feuer gelegt bzw. den Komplizen angezündet haben will aber keiner.

Bei der Polizei hatte der Drittangeklagte aber zu Protokoll gegeben, der Zweitangeklagte habe erzählt, etwas angezündet zu haben um das Opfer für dessen unflätigen Beschimpfungen zu bestrafen. Auf das Gericht wartet mühsame Kleinarbeit: Die Angeklagten werden mit ihren teils divergierenden Aussagen bei der Polizei konfrontiert und mithilfe von Überwachungsvideos soll geklärt werden, welcher Angeklagte wann das Hotel bzw. das Zimmer verlassen bzw. wieder betreten hat. Der Prozess ist für drei Tage anberaumt. Ein Urteil soll am Mittwoch gesprochen werden.

ribbon Zusammenfassung
  • In Linz stehen seit Montag drei Letten vor Gericht.
  • Sie sollen im September des Vorjahres einen Landsmann in einem Hotelzimmer niedergeschlagen, mit Rum übergossen und angezündet haben.
  • Die Staatsanwaltschaft legt ihnen schwere Körperverletzung und Mord durch Brandstiftung zur Last.
  • Der Verteidiger des Zweitangeklagten sah eine "löchrige" Anklage, "wenn das ein Käse wäre, man würde nicht satt werden".

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