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Ludwig erteilt autofreier Wiener City eine Absage

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Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) erteilt den Plänen für eine weitgehende Verbannung des motorisierten Individualverkehrs aus der Innenstadt - der sogenannten autofreien City - eine Absage. In einem vom Magistrat erstellten Rechtsgutachten seien zahlreiche Bedenken geäußert worden, teilte der Stadtchef mit. Demnach ist die Verordnung etwa verfassungswidrig, weil sie sich auf die Straßenverkehrsordnung stützt, zugleich aber auf den Klimaschutz abzielt.

Ludwig versicherte, dass er sehr wohl für verkehrsberuhigende Maßnahmen eintrete - die allerdings nicht nur den ersten Bezirk betreffen sollen. Dazu sollten nun weitere Gespräche mit allen Beteiligten geführt werden, schlug er vor.

Ludwig sparte zudem nicht mit Kritik an der vom Bezirksvorsteher der Innenstadt, Markus Figl (ÖVP), und Verkehrsstadträtin Birgit Hebei (Grüne) gewählten Vorgangsweise. Diese hatten die Pläne im Juni präsentiert. Der bisherige Kommunikationsweg sei jedoch ein "unüblicher" gewesen, befand der Bürgermeister heute. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind seiner Ansicht nach nicht ausreichend geprüft worden. Auch die Bezeichnung "autofrei" zog er in Zweifel.

"Ich glaube, es war allen bewusst, dass die sogenannte autofreie Innenstadt mehr eine PR-Überschrift war als eine wirkliche Tatsache", sagte Ludwig. Schwerwiegender sind nach Ansicht des Stadtchefs jedoch die rechtlichen Bedenken. So ist es laut den Juristen der Magistratsdirektion nicht möglich, die Straßenverkehrsordnung für Klimaschutzziele heranzuziehen. Die StVO diene ausschließlich der Aufrechterhaltung und Sicherheit bzw. Flüssigkeit des Verkehrs.

Auch das sogenannte Sachlichkeitsprinzip sei verletzt worden, hieß es. Um eine Regelung auf ein Gebiet zu beschränken, müsse nämlich eine Gefahrensituation vorliegen, die nur in dem Bereich bestehe. Die Situation in dem Bezirk unterscheidet sich laut Gutachten aber nicht von jener in den angrenzenden Stadtteilen. Auch ein "Kundmachungsproblem" wird geortet. Ein solches ergebe sich aus der großen Anzahl an Ausnahmen für das Einfahrtsverbot.

Ein datenschutzrechtlicher Vorbehalt wird zudem angesichts diverser Nachweise für eine Einfahrtserlaubnis, etwa von Auftragsbestätigungen, geortet. Die Verpflichtung zu deren Vorlage sei "weder angemessen noch erforderlich", wird befunden. Überhaupt stellen die "unüberschaubaren" Ausnahmen gemäß dem Gutachten eine Ungleichbehandlung dar. Ein Beispiel dafür: Arbeitnehmer dürfen mit dem eigenen Pkw zufahren, wenn es zeitlich nicht möglich ist, die Öffis zu benutzen. Mit einem geborgten Auto etwa der Eltern ist das nicht gestattet.

Auch sei es mit der Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar, dass etwa bei der Abfahrt aus einer öffentlichen Garage der kürzeste Weg genommen werden müsse. Denn wenn sich jemand verfahre und damit nicht den schnellsten Weg wähle, wäre dies laut Entwurf strafbar. Auch würden Ausnahmen für Personen fehlen, die etwa über einen Stellplatz verfügen, wird beklagt.

Schlussendlich wird auch die Vollziehbarkeit angezweifelt. Die Richtigkeit und Echtheit von Dokumenten, die zum Einfahren berechtigen, kann laut dem Rechtsgutachten nicht in kurzer Zeit geprüft werden.

Ludwig betonte, dass er von Anfang an Bedenken gegen die Pläne hatte. Vor allem sei Verkehrsberuhigung kein Thema, das nur den ersten Bezirk betreffe. Nötig sei nun eine sachliche Lösung und ein ganzheitliches Konzept, das über die Innenstadt hinausreiche. Er sei für sinnvolle Maßnahmen, die jedoch im Einvernehmen mit allen Beteiligten und Betroffenen umgesetzt werden müssten.

Der Bürgermeister gab etwa zu bedenken, dass nicht nur rund 16.000 Menschen in der Stadt wohnen, sondern zum Beispiel viele Kinder auch von außerhalb in die Betreuungseinrichtungen gebracht würden. Auch gebe es viele Arztpraxen, zu denen körperlich beeinträchtigte Personen oft mit dem Auto kämen. Und auch die Arbeitsstätten führte Ludwig ins Treffen. Der bei weitem größte Teil der Erwerbstätigen pendelt demnach aus anderen Bezirken oder auch Bundesländern zur Arbeit in die Innenstadt.

Vizebürgermeisterin Hebein kritisiert die Aussagen von Ludwig. "Ein mutloser Beschluss", konstatierte sie im Gespräch mit der APA. Ludwig habe die Zukunft "ausgebremst". Er verstecke sich offenbar wahlkampfbedingt hinter einem Rechtsgutachten. Hebein verwies darauf, dass sie selbst ein externes Gutachten beauftragt habe, das der Verordnung Verfassungs- und Rechtskonformität bescheinigt habe. Die Regelung sei außerdem gemeinsam mit Juristen der entsprechenden Abteilungen im Rathaus erarbeitet worden, betonte sie.

Die Ressortchefin will jedenfalls weiterhin das Ziel, den Verkehr in Wien einzudämmen, verfolgen, wie sie beteuerte: "Es führt kein Weg daran vorbei, dass wir raschest die Abgase reduzieren."

Der Bezirksvorsteher der Inneren Stadt, Markus Figl reagierte ebenfalls auf die Absage von Ludwig mit Kritik - allerdings nicht am Stadtoberhaupt. "Mit dem Verordnungsentwurf von Verkehrsstadträtin Birgit Hebein war auch der Bezirk nicht zufrieden", teilte er am Mittwoch in einer Stellungnahme der APA mit.

Im Zuge dessen zählte er auch auf, was ihn an Hebeins Verordnung im Detail gestört hat: "Eine Kontingentlösung für Bewohnerinnen und Bewohner wurde in der Stellungnahme des Bezirks ausdrücklich gefordert, aber in der Verordnung nicht berücksichtigt. Auch die Erweiterung des Bewohnerparkens in der Glaciszone ist noch eine offene Frage."

ribbon Zusammenfassung
  • Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) erteilt den Plänen für eine weitgehende Verbannung des motorisierten Individualverkehrs aus der Innenstadt - der sogenannten autofreien City - eine Absage.
  • Überhaupt stellen die "unüberschaubaren" Ausnahmen gemäß dem Gutachten eine Ungleichbehandlung dar.
  • Ludwig betonte, dass er von Anfang an Bedenken gegen die Pläne hatte.
  • Vor allem sei Verkehrsberuhigung kein Thema, das nur den ersten Bezirk betreffe.

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