APA/HELMUT FOHRINGER

Anschlag in Wien: Opfer-Entschädigung in Höhe von 2,2 Mio. Euro zugesagt

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Ein knappes Jahr nach dem Anschlag in Wien hat die Republik zugesagt, den Angehörigen der Opfer eine individuelle Entschädigung zu zahlen. Es wurde ein zusätzliche finanzielle Hilfeleistung in Höhe von 2,2 Millionen Euro fixiert.

Am 2. November erschießt ein Attentäter in der Wiener Innenstadt vier Menschen, verletzt 23 zum Teil schwer, ehe er von der Polizei "neutralisiert" wurde. Nach knapp einem Jahr erklärt sich nun die Republik bereit, Angehörigen der Opfer individuelle Entschädigungen zu zahlen. Einen entsprechenden Bericht des "Falter" wurde gegenüber PULS 24 von mehreren Seiten bestätigt.

Nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) stehen ihnen lediglich Zahlungen zwischen 2.000 und 12.000 Euro zu. Bis dahin ist es aber ein bürokratischer Kampf, die Opfer fühlen sich im Stich gelassen – dazu äußerten sie sich auch öfter auf PULS 24. Aufgrund der Fehler im Vorfeld des Attentats wurde auch eine Amtshaftungsklage angestrengt.

Nun soll – nach monatelanger Verhandlungen zwischen dem Sozialministerium und der Finanzprokuratur – den überlebenden Opfern und Hinterbliebenen über die Ansprüche nach dem VOG hinaus Geldbeträge ausgezahlt werden. Abgewickelt werden soll diesüber die Opferschutzvereinigung Weißer Ring. Die Hilfsorganisation wird von einem Expertengremium unter dem Vorsitz von dem ehemaligen Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs, Ronald Rohrer, unterstützt.

Berechtigte

Opfer, die eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben, erhielten nun über den Fonds eine zusätzliche Hilfeleistung zur Abgeltung der Schmerzen. Die Höhe bemesse sich nach den selben Grundsätzen, wie sie auch im Falle von Klagen vor ordentlichen Gerichten zur Anwendung kommen, hieß es. Über das Verbrechensopfergesetz seien den Opfern bereits zahlreiche Hilfeleistungen zuerkannt worden, in mehr als 50 Fällen wurde vom Sozialministeriumservice auch ein Schmerzensgeld gewährt. Jene, die nach dem Verbrechensopfergesetz bereits eine Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld oder einen Ersatz der Bestattungskosten erhielten, würden in den kommenden Tagen vom Sozialministeriumservice schriftlich über die zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit informiert, hieß es.

2,2 Millionen Euro

Laut einer Aussendung von Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) stellt die Republik einen Betrag in Höhe von bis zu 2,2 Millionen Euro zur Verfügung, "der bei Bedarf noch erhöht werden könnte". "Aus diesen Mitteln kann Opfern, die eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben, eine zusätzliche Hilfeleistung zur Abgeltung der Schmerzen ausbezahlt werden", heißt es weiter.

"Besser spät als nie"

"Endlich hat die Regierung den Opfern des Attentats vom 2. November 2020 finanzielle Hilfe zugesagt", freut sich auch Rechtsanwalt Karl Newole, der für 20 Opfer Amtshaftungsansprüche geltend macht. In einer Aussendung bemerkte er am Donnerstag: "Dieser Schritt wäre zwar schon unmittelbar nach dem Anschlag nötig gewesen, aber besser spät als nie."

ribbon Zusammenfassung
  • Ein knappes Jahr nach dem Anschlag in Wien hat die Republik zugesagt, den Angehörigen der Opfer eine individuelle Entschädigung zu zahlen. Es wurde ein zusätzliche finanzielle Hilfeleistung in Höhe von 2,2 Millionen Euro fixiert.
  • Nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) stehen ihnen lediglich Zahlungen zwischen 2.000 und 12.000 Euro zu. Bis dahin ist es aber ein bürokratischer Kampf, die Opfer fühlen sich im Stich gelassen – dazu äußerten sie sich auch öfter auf PULS 24.
  • Aufgrund der Fehler im Vorfeld des Attentats wurde auch eine Amtshaftungsklage angestrengt.
  • Nun soll – nach monatelanger Verhandlungen zwischen dem Sozialministerium und der Finanzprokuratur – den überlebenden Opfern und Hinterbliebenen über die Ansprüche nach dem VOG hinaus Geldbeträge ausgezahlt werden.
  • Abgewickelt werden soll diesüber die Opferschutzvereinigung Weißer Ring. Die Hilfsorganisation wird von einem Expertengremium unter dem Vorsitz von dem ehemaligen Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs, Ronald Rohrer, unterstützt.

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