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Ausreisekontrollen im Bezirk Hermagor in Kraft getreten

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Im Kärntner Bezirk Hermagor ist am Dienstag eine von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) erlassene "COVID-19-Risikominimierungsverordnung" in Kraft getreten.

In der "COVID-19-Risikominimierungsverordnung" werden Ausreisebeschränkungen für den Bezirk Hermagor verhängt, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Laut AGES-Dashboard lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Bezirk zuletzt bei 576 (Stand 7. März). Die Polizei kontrolliert an sieben Straßenverbindungen und auch die Zugverbindung Hermagor-Villach.

Polizei rechnet mit Verzögerungen in den Morgenstunden

Laut der Verordnung darf man die Bezirksgrenzen nur überschreiten, wenn man "einen Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigen Tests auf SARS-CoV-2 oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, deren Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf", mit sich führt. Ausgenommen sind Kinder unter zehn Jahren, auch wer eine Corona-Erkrankung hinter sich hat, kann - mit entsprechendem Nachweis - den Bezirk verlassen. Ebenfalls ausgenommen sind Einsatzkräfte und Transitpassagiere sowie der Güterverkehr. Auch die "Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen" ist als Ausnahme angeführt. Die Polizei rechnet vor allem in den Morgenstunden mit Verzögerungen an den Kontrollstellen.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Kärntner Bezirk Hermagor tritt am Dienstag eine von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) erlassene "COVID-19-Risikominimierungsverordnung" in Kraft.
  • Laut AGES-Dashboard lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Bezirk zuletzt bei 576.
  • Ausgenommen sind Kinder unter zehn Jahren, auch wer eine Corona-Erkrankung hinter sich hat, kann - mit entsprechendem Nachweis - den Bezirk verlassen.

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