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Öffis und Apotheken: Fällt in Wien die Maskenpflicht?

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Am Mittwoch berät die Wiener Stadtregierung über Weiterführen oder Abschaffen der Corona-Maßnahmen in Wien. PULS 24 fasst zusammen was das für Krankhäuser, Apotheken und Öffis heißen würde.

Am Mittwoch beraten der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ), Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) und Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) mit Experten zur Weiterführung der Coronamaßnahmen in der Bundeshauptstadt. Die Bundesregierung hat ein Ende der Coronabestimmungen bis spätestens 30. Juni angekündigt.

Die in Wien aktuell gültige Verordnung läuft mit Ende Februar aus, nun muss entschieden werden, ob und in welchem Ausmaß die Maßnahmen bis Juni weitergeführt werden.

Ein PULS 24-Überblick über mögliche Änderungen:

PCR-Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

In Wiener Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt aktuell eine PCR-Testpflicht sowie eine FFP2-Maskenpflicht. So müssen Besucher:innen von Patienten oder Pflegeheimbewohnern ein negatives PCR-Ergebnis vorweisen. Dieses gilt 72 Stunden. Patienten in Krankenhäusern dürfen maximal drei Besucher:innen pro Tag empfangen. Im restlichen Österreich gilt zwar wie im gesamten Gesundheitsbereich die Maskenpflicht, nicht jedoch eine Testpflicht.

Hier gilt die Maskenpflicht bis Ende April, wie und ob die Testpflicht weitergeführt wird, wird am Mittwoch diskutiert. Von Seiten der Wiener Ärztekammer kann man sich vorstellen, dass man auf das Ende der Maskenpflicht folgendermaßen reagiert: Zum Beispiel mit einer Empfehlung zum Maskentragen in den Ordinationen oder dass Patienten mit einem Atemwegsinfekt darum gebeten werden eine Maske zu tragen.

Wie genau das aussehen soll, darauf will sich die Ärztekammer aktuell aber noch nicht festlegen. Für weitere Schritte nach einem möglichen Ende der Testpflicht, will man ebenfalls noch die nächsten politischen Maßnahmen abwarten.

Bleibt die Maske in Apotheken?

Änderungen könnte es auch in der Maskenpflicht geben. Aktuell gilt in Wien eine generelle Maskenpflicht in Apotheken und in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Gegensatz zum restlichen Gesundheitsbereich gilt eine generelle Maskenpflicht in Apotheken nur noch in Wien.

Die Apothekerkammer spricht in einem Statement gegenüber PULS 24 von einer politischen Entscheidung. "Dass in Wien die Corona-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Apotheken oder den öffentlichen Verkehrsmitteln länger fortgesetzt wurden als in anderen Bundesländern, war eine politische Entscheidung. Ebenso politisch ist die Entscheidung, ob diese Regelung in Wien vor dem 30. Juni aufgehoben wird," so die Apothekerkammer.

Man stehe mit der Stadt Wien im Austausch über das weitere Vorgehen. Klar sei aber, wenn es zu einer generellen Aufhebung der Maskenpflicht in Wien komme, "sollte das naturgemäß auch für die Apotheken gelten".

Endet die Maskenpflicht in den Öffis?

Wird die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Stationen abgeschafft, könnten die Wiener Linien und die ÖBB eine solche in die Hausordnung aufnehmen. Dann würde die Maskenpflicht in Wien weiterhin gelten.

ÖBB und Wiener Linien erteilen dem aber laut einem Bericht von "orf.at" eine Absage. Erst Mitte Jänner hatte Bürgermeister Ludwig (SPÖ) einer Abschaffung der Maskenpflicht eine Absage erteilt. Er begründete dies damit, dass sowohl Corona-, als auch Influenza- und RS-Viren grassieren. In den restlichen Bundesländern gilt die Maskenpflicht bereits seit Juni 2022 nicht mehr.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Mittwoch beraten der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ), Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) und Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) mit Experten zur Weiterführung der Coronamaßnahmen in der Bundeshauptstadt.
  • Die in Wien aktuell gültige Verordnung läuft mit Ende Februar aus, nun muss entschieden werden, ob und in welchem Ausmaß die Maßnahmen bis Juni weitergeführt werden.
  • Änderungen für die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Apotheken sowie für die PCR-Testpflicht für Besuche in Krankenhäusern sind möglich.

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